Christian Wasserfallen

Nationalrat

Eingereicht am: 19.06.2014

19.06.2014 - 14.3563
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Sowohl die Nutzung als auch die Entwicklung von Open-Source-Software (OSS) schaffen ein beachtliches wirtschaftliches Potential. Der Bundesrat soll in einem Bericht dazu folgende Fragen beantworten:

1. Wie wird in der Schweiz verglichen mit dem Ausland OSS entwickelt und eingesetzt?

2. Wie hoch sind die gesamtwirtschaftlichen Einsparungen in der Schweiz, die bereits heute durch die Nutzung von OSS bei Behörden, in der Bildung und Forschung, in der Wirtschaft, in der Bevölkerung usw. erzielt werden?

3. Welches Einsparungspotential in der Informatik könnte in Zukunft mittels noch besserem Einsatz von OSS genutzt werden?

4. Welches volkswirtschaftliche Potential bezüglich Innovation, lokaler Wertschöpfung etc. erbringen bereits heute Schweizer OSS Dienstleister?

5. Welches ökonomische Potential könnten Anbieter von Dienstleistungen rund um OSS noch zusätzlich realisieren?

6. Welche Rahmenbedingungen und Fördermassnahmen von Seiten Bund könnten die Erschliessung des Potentials von OSS unterstützen?

Begründung
Bereits 2006 haben Ökonomen dargelegt, dass Unternehmen und Behörden in Europa rund 36 Prozent ihrer IT-Kosten mittels Einsatz von OSS schon heute einsparen (Gosh et al. 2006). Eine neuere wissenschaftliche Studie (Daffara 2012) zeigt auf, dass alleine die Länder in Europa jährlich rund 114 Milliarden Euro durch die Nutzung von Open Source Software sparen. Der gesamte Beitrag von OSS an die europäische Wirtschaft wird auf zusätzlich rund 342 Milliarden Euro geschätzt. Diese ökonomischen Studien deuten an, dass ein enormes wirtschaftliches Potential in der Entwicklung und Nutzung von OSS liegen. In der Schweiz ist dieser Einfluss bisher noch nicht untersucht worden. Der zu erarbeitende Bericht des Bundesrats soll die Situation in der Schweiz darlegen, die gesamtwirtschaftlichen Aspekte von OSS aufzeigen und Handlungsmöglichkeiten durch den Bund erläutern.

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 27.08.2014:

Der Bundesrat anerkennt das hohe wirtschaftliche Potential des Einsatzes von Open-Source-Software (OSS) und ist bereit, die entsprechenden Konsequenzen für seine Politik und für die Beschaffung von Software in der Bundesverwaltung zu ziehen. Er hat diese Einschätzung und seine Politik anlässlich von zahlreichen parlamentarischen Vorstössen zum Thema OSS in den letzten zehn Jahren immer wieder erklärt.

Für die Informatik der Bundesverwaltung ist seit zehn Jahren eine OSS-Strategie in Kraft. Sie fordert u.a. die Gleichbehandlung von OSS und Closed-Source-Software (CSS), offene Schnittstellen und Formate und die Wiederverwendbarkeit von Software. In den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Software-Entwicklungen wird die Übertragung des Quellcodes und aller Schutzrechte, die bei der Erstellung oder Pflege der Software entstehen, an den Bund verlangt. Die wichtigsten Maximen bei der Beschaffung bleiben aber selbstverständlich die funktionalen und betrieblichen Anforderungen sowie die Wirtschaftlichkeit.

Auf rechtlicher und politischer Ebene vertritt die Schweiz national und international dezidiert die Position, dass Software sich nicht patentieren lässt, sondern urheberrechtlich geschützt ist.

Zu den Fragen 1. bis 5.

Wie der Postulant in der Begründung aufführt, gibt es zahlreiche internationale und ausländische Studien zum wirtschaftlichen Potential von OSS. Die hier verlangte Erhebung und Berichterstattung über die aktuellen Einsparungen und das wirtschaftliche Potential des Einsatzes von OSS in Wirtschaft, Bildung und Verwaltung der Schweiz wäre ein aufwendiges und entsprechend teures Unterfangen. Die Mittel des Bundes sind beschränkt und sollen nur dort eingesetzt werden, wo dringender Wissens- und Handlungsbedarf besteht.

Zur Frage 6.

Bereits 2009 hat der Bundesrat festgehalten, dass er keine einseitige Open-Source-Förderung, sondern eine Gleichstellung von OSS und CSS anstrebt (Interpellation 09.3584). Fördermassnahmen zugunsten von OSS, die über die vorstehend beschriebenen Massnahmen hinausgehen, wären sehr schnell auch einmal Behinderungen für CSS, die ebenfalls einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor darstellt. Hier ist nicht nur wegen der beschränkten Ressourcen, sondern auch mit Respekt vor der liberalen Wirtschaftsordnung der Schweiz – aktuell in Artikel 94 der Bundesverfassung (SR 101) ausgedrückt – grosse Zurückhaltung angebracht. Es gibt nach Ansicht des Bundesrates keine Anzeichen eines Markversagens oder anderer gravierender Missstände, die einen Eingriff des Staates in den freien Markt fordern würden. Die Bedürfnisse der Marktteilnehmer werden laufend entscheiden, wie sich die Marktanteile zwischen OSS und CSS verteilen.

 

Antrag des Bundesrates vom 27.08.2014:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.