10.06.2009 - 09.3584
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Eingereichter Text

Die Informatik ist ein sehr dynamischer Bereich und stellt eine unverzichtbare Voraussetzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar. Der Bundesrat wird gebeten, sich vertieft mit Alternativen zu proprietären Software-Lösungen zu befassen. Konkret bitte ich um Beantwortung folgender Fragestellungen:

1. Seit dem Jahr 2005 gibt es eine Open Source Strategie Bund. Wie weit wurde sie umgesetzt? Gibt es Schwachstellen, weshalb die Strategie vor sich herschlummert?

2. Welchen Anteil haben proprietäre bzw. Open Source Software (Anzahl Anwendungen, jährliche finanzielle Aufwendungen) auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden? Würde sich ein Ausbau des Anteils an Open Source Software volkswirtschaftlich zugunsten von Informatikfirmen mit Sitz in der Schweiz auswirken?

3. Welche Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit von grossen internationalen Firmen (Microsoft, SAP, Oracle) bezüglich Know-how, Datenschutz, Marktfreiheit usw.? Gibt es ein Risikomanagement? Wer ist zuständig?

4. Welche strategischen Vor- und Nachteile bieten die zwei Software-Modelle?

5. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein vermehrter Einsatz von Open Source Software kurz-, mittel- und langfristig (Wegfall von Lizenzgebühren, Verwendung von unentgeltlich zugängigen Anwendungen, Unabhängigkeit und vereinfachte Anpassung usw.)?

6. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hätte eine Ausdehnung des Anteils von Open Source Software mittel- und langfristig auf die Schweiz?

7. Wie steht die Schweiz in Bezug auf Einsatz und Förderung von Open Source Software im internationalen Vergleich da?

8. Welche Konsequenzen leitet er aus den im Bericht gewonnenen Erkenntnissen ab?

 

Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010

Die Bedeutung der Informatik zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist unbestritten. Die vom Informatikrat Bund (IRB) verabschiedete IKT-Strategie setzt insbesondere die vom Bundesrat erlassene E-Government-Strategie Schweiz (E-Gov-S) auf Bundesebene um. Sie zeigt auf, wie sich der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Bundesverwaltung bis 2011 entwickeln soll und definiert für die verantwortlichen Stellen den Handlungsrahmen, die strategischen Stossrichtungen und die Ziele. Diese sind einerseits von den von der Politik gesteuerten Geschäftsbedürfnissen der Verwaltung und andererseits vom Markt und den künftigen technischen Möglichkeiten bestimmt.

Zu den einzelnen Fragen:

1. Zur Umsetzung der Open Source Software (OSS-)Strategie wurden bis Ende 2005 Voraussetzungen in den Bereichen Standardisierung, Organisation, Ausbildung und Information, Wirtschaftlichkeit und Recht geschaffen und später in die E-Gov-S und in die IKT-Strategie des Bundes übernommen. Dazu gehören die Gleichbehandlung von OSS und Closed Source Software (CSS), die Forderung nach offenen Schnittstellen und Formaten, die Wiederverwendbarkeit von selbst entwickelten Anwendungen und die Wirtschaftlichkeit des IKT-Einsatzes in einer Gesamtbetrachtung von Geschäfts- und IKT-Prozessen. Bis 2008 wurden vier OSS-Veranstaltungen für Behörden mit jeweils mehr als 100 Teilnehmern durchgeführt. Der gestiegene OSS-Einsatz in der Bundesverwaltung manifestiert sich heute z.B. darin, dass bereits ein Viertel der Server beim BIT unter dem als Bundesstandard verabschiedeten OSS-Betriebssystem Linux und ein Grossteil der Web-Server mit dem ebenfalls standardisierten OSS-Produkt Apache laufen.

2. Anwendungen können auf Open Source oder Closed Source basieren oder sie sind eine Mischform beider Kategorien. Unterschieden wird auch zwischen Nutzung von Standardsoftware „ab der Stange“ und eigens entwickelten Anwendungen. Aufgrund der oft auftretenden Mischformen kann der Anteil an Open Source basierten Anwendungen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen beim Bund nicht erhoben werden. Entsprechende Kennzahlen für Kantone und Gemeinden sind nicht bekannt.

Die Wertschöpfung der Schweizer Informatikfirmen erfolgt über Entwicklung, Wartung, Betrieb und Verkauf von IKT-Komponenten sowohl im Open wie auch im Closed Source Bereich. Ein Ausbau des Anteils an Open Source Software hätte in erster Linie dann positive volkswirtschaftliche Auswirkungen, wenn sich der Anteil der IKT-Leistungen am Bruttosozialprodukt der Schweiz insgesamt erhöht. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen dazu.

3. Die Risiken der Abhängigkeit von Firmen mit herausragender Stellung am Markt wie Microsoft, SAP oder Oracle sind bekannt. Die zunehmend komplementären und jeweils stark integrierten Produktangebote bergen die Gefahr, Produkte verschiedener Lieferanten mit vergleichbarer Funktionalität mehrmals zu beziehen und damit die Aufwendungen für Lizenzen, Wartung und Betrieb zu erhöhen. Über Architekturen mit modularisierten Funktionen und Services auf der Basis von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen sowie Reduktion von Mehrspurigkeiten reduziert der Bund bestehende Abhängigkeiten. Programme zur Einführung und Umsetzung einer Unternehmensarchitektur des Bundes und einer „Service Oriented Architecture“ (SOA) sind initialisiert. Das Risikomanagement bezüglich der Abhängigkeiten wir im Rahmen von Architekturentwicklung, Projekten und Beschaffung wahrgenommen.

4. Zur Evaluation von OSS- und CSS-basierende Produkte und Anwendungen gelten aus Nutzungssicht dieselben Kriterien, nämlich Garantie für Weiterentwicklung und Releasefähigkeit, Support und Wartung, rechtlich gesicherte und wirtschaftliche Bezugskonditionen, Unterstützung offener Standards, Formate und Schnittstellen sowie Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkte und Leistungen.

5. Die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen eines vermehrten Einsatzes von OSS können heute noch nicht beurteilt werden, da auch prominente Beispiele wie die Umstellung der Stadt München auf eine OSS-basierende Arbeitsumgebung noch nicht abgeschlossen sind. Das Münchner Beispiel zeigt, dass einer Einsparung bei den Lizenzkosten u.a. hohe Migrationskosten gegenüber stehen. Ein Einsatz von oder Umstieg auf OSS muss daher sorgfältig geplant und nach wirtschaftlichen Kriterien durchgeführt werden.

6. Ein höherer Marktanteil an OSS-Produkten und -Anwendungen wird begrüsst, da damit die geforderte Unterstützung von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen per Definition gewährleistet sein sollte. Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkung siehe Antwort zur Frage 2

7. Die Bundesverwaltung betreibt keine einseitige Open-Source-Förderung, sondern strebt eine Gleichstellung von OSS und CSS an.

8. Der bereits eingeschlagene Weg, die Anwendungen und Informationen der öffentlichen Verwaltungen über Architekturen und Serviceorientierung schlanker, wirtschaftlicher, sicherer und flexibler zu gestalten, wird fortgeführt. Siehe auch 2. Absatz zur Antwort 3.