Edith Graf-Litscher

Nationalrätin

Eingereicht am: 13.06.2017

13.06.2017 - 17.3434
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Abgeschrieben

Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht aufzuzeigen, welche Chancen und Risiken die digitale Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen bietet und welche rechtlichen Rahmenbedingungen es braucht, um das Potential zu nutzen und Risiken zu minimieren.

Begründung:

Mitte April 2017 trat das E-Patientendossier in Kraft. Drei Jahre nach Inkraftsetzung werden E-Patientendossiers verpflichtend für Spitäler, fünf Jahre später auch für Heime und Geburtshäuser. Das E-Patientendossier ist ein Leuchtturm im Bereich E-Health, die Anwendungsmöglichkeiten sind aber vielen Akteuren im Gesundheitswesen wenig bekannt.

Der Bundesrat wird gebeten, eine Auslegeordnung über die zahlreichen Möglichkeiten der Digitalisierung zu schaffen. Mögliche Stichworte sind Telemedizin, M-Health, Clinical Decision Support, E-Mediplan, Quantified Self, Big Data, Midata.coop usw.

1. Der Bundesrat soll aufzeigen, welche Möglichkeiten die Digitalisierung für die Erhöhung der Gesundheitskompetenzen der Patientinnen und Patienten bringt und wie die Datengenerierung und die benötigten Informations- und Kommunikationssysteme (ICT) im Sinne der digitalen Nachhaltigkeit einen höchstmöglichen Nutzen für die Gesellschaft erbringen können. Ein Schwergewicht soll auf die nichtansteckenden Krankheiten gelegt werden, die 80 Prozent der Gesundheitskosten verursachen. Welche Veränderungen gibt es bezüglich der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit von Leistungserbringern, Gesundheitsfachpersonen, Patienten und deren Angehörigen? Wie können die Instrumente im Alltag eingesetzt und die Behandlung verbessert werden?

2. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen braucht es auf den Stufen Bund und Kantone, um das Potenzial zu nutzen, den Missbrauch von privaten Daten zu verhindern und teure Doppelspurigkeiten zu vermeiden?

3. Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, damit die zunehmenden Registermeldungen über ein und dieselbe Architektur gemeldet werden können (z. B. via E-Patientendossiers)?

4. Ist die AHV-Nummer als möglicher zentraler Personenidentifikator geeignet? Müssen die Leistungserbringer verpflichtet werden elektronisch zu dokumentieren, zu archivieren und die Daten elektronisch auszutauschen?

5. Braucht es spezifische Tarife für Leistungserbringer, die elektronisch dokumentieren, archivieren und Daten austauschen, falls kein Obligatorium eingeführt werden soll?

Stellungnahme des Bundesrates vom 30.08.2017:

Der Bundesrat teilt die Einschätzung der Postulantin, dass die Digitalisierung einen wichtigen Treiber für eine nachhaltige Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in der Schweiz darstellt. Damit die von der Digitalisierung zu erwartenden Nutzen wie Verbesserung der Behandlungsqualität, Erhöhung der Patientensicherheit und Steigerung der Effizienz noch besser realisiert werden können, hat der Bundesrat im Rahmen der Verabschiedung der Strategie Digitale Schweiz im April 2016 die Erarbeitung der Strategie E-Health Schweiz 2.0 in Auftrag gegeben. Diese wird zurzeit vom Bund gemeinsam mit den Kantonen erarbeitet. Im Rahmen dieser Arbeiten wird auch die Umsetzung der im Postulat geforderten Massnahmen geprüft werden.

Antrag des Bundesrates vom 30.08.2017:

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.