Kathy Riklin

Eingereicht am: 29.09.2011

29.09.2011 - 11.3902
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Abgeschrieben

Eingereichter Text

Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament bis spätestens Mitte 2012 einen Bericht und einen Masterplan zu Open Government Data mit den folgenden Schwerpunkten vorzulegen:

  • Analyse der aktuellen und archivierten Datenbestände des Bundes, welche bereits offen zugänglich sind respektiv für einen offenen Zugang in Betracht kommen (Ausgangslage).
  • Abschätzung des Nutzenpotenzials sowie der Chancen und Risiken offen zugänglicher Behördendaten hinsichtlich höherer Transparenz, volkswirtschaftlicher Wertschöpfung sowie Steigerung der Effizienz von Regierung und Verwaltung (Potenzial, Chancen und Risiken).
  • Rechtliche, betriebliche und technische Massnahmen, um das Potenzial von Open Government Data für die Schweiz in den nächsten Jahren optimal zu nutzen (Umsetzungsprojekte, Masterplan).

 

Begründung:

In der Frühjahrssession 2011 wurden drei Interpellationen in Zusammenhang mit dem offenen Zugang zu Behördendaten („Open Government Data“) eingereicht und in der Zwischenzeit durch den Bundesrat beantwortet (11.3445, 11.3346 und 11.3358). Aus den Antworten geht hervor, dass Nutzen und Potenzial von Open Government Data grundsätzlich anerkannt werden und dieses Thema aktiv angegangen werden soll. Es ist auch zu begrüssen, dass mit den Aktivitäten von MeteoSchweiz (Basisdienstleistungen ab 2014 kostenlos, Revision des Meteorologiegesetzes) sowie der Entwicklung des „Single Point of Orientation“ (SPO) durch das Schweizerische Bundesarchiv zwei konkrete Pionier-Projekte im Gange sind, welche in naher Zukunft den offenen Zugang zu Daten und Dokumenten des Bundes erleichtern.

Damit das Potenzial von Open Government Data optimal ausgeschöpft werden kann, braucht es darüber hinaus einen Masterplan, welcher das bis anhin isolierte Vorgehen der einzelnen Fachbereiche unter einer Gesamtsicht plant und koordiniert. Basierend auf einer umfassenden Analyse der Ausgangslage und der Rahmenbedingungen sowie einer kritischen Beurteilung der Chancen und Risiken sollen die Open Government Data-Projekte strategisch positioniert werden.

 

Stellungnahme des Bundesrates vom 09.11.2011:

Wie der Bundesrat in den Antworten zu den Interpellationen in Zusammenhang mit dem offenen Zugang zu Behördendaten (11.3445, 11.3346 und 11.3358) festgestellt hat, ist das Thema Open Government Data in der heutigen Ausprägung für alle Beteiligten relativ neu. Es fehlen noch fundierte Analysen zum Potenzial, zum Nutzen sowie zu den Chancen und Risiken, die mit diesem Ansatz verbunden sind. Diverse Aspekte wie Lizenzierung, Finanzierung und Datenschutz bei der Veröffentlichung von Datensätzen und Dokumenten der öffentlichen Verwaltung müssen analysiert, entsprechende Konzepte und gegebenenfalls nötige rechtliche Bestimmungen erarbeitet werden, bevor Umsetzungsprojekte angegangen werden können. Der Bundesrat erachtet es als sinnvoll, in einem ersten Schritt die konzeptionellen Grundlagen und eine übergeordnete Gesamtsicht zu erstellen. Er ist bereit, die dafür nötigen Arbeiten in Auftrag zu geben. Allerdings erachtet der Bundesrat es auch als sinnvoll, die entsprechenden Fragen im Kontext der E-Government-Strategie zu klären, wie dies im thematisch verwandten Postulat 11.3884 verlangt wird.

Erst auf der Grundlage dieser Analysen können Umsetzungsprojekte bzw. die allfällige Erstellung eines Masterplans beurteilt werden. Die Erstellung eines Masterplans geht zudem über den in einem Postulat möglichen Auftrag zur Prüfung und Berichterstattung hinaus (vgl. Art. 123 ParlG). Aufgrund der fachlichen Komplexität, der Vielschichtigkeit der Fragestellungen, des Koordinationsbedarfs im Kontext E-Government und nicht zuletzt aufgrund der für die Arbeiten notwendigen Ressourcen weist der Bundesrat darauf hin, dass die Bereitstellung des Berichts und eines allfälligen Masterplans mit Umsetzungsprojekten auf den gewünschten Termin von Mitte 2012 hin nicht möglich ist.

 

Antrag des Bundesrates vom 09.11.2011:
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.