Einführung des „right to use“. Freier Zugang zu Hard- und Software als Hebel für eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen für ein „Right to use“ zu schaffen. Eigentümerinnen und Eigentümern ist der freie Zugang zu Hardware und Software ihrer gekauften Geräte zu gewährleisten, damit eine nachhaltige Nutzung elektronischer Geräte möglich wird. Dies umfasst verbindliche Standards für die Interoperabilität elektronischer Geräte, das Recht auf die freie Wahl von Betriebssystemen,…