Thomas Weibel

Eingereicht am: 05.12.2013

05.12.2013 - 13.4070
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Abgeschrieben

Der Bundesrat wird beauftragt, ergänzend zu den Punkten aus dem Postulat Schwaab 13.3687, „Die Risiken der Online-Währung Bitcoin evaluieren“, auch über die folgenden Fragen Bericht zu erstatten.

1. Welche Chancen für den Finanzplatz Schweiz sieht der Bundesrat bei Bitcoin und vergleichbaren Online-Währungen?

2. Was spricht aus seiner Sicht dagegen, dass Bitcoin und vergleichbare Online-Währungen grundsätzlich wie Fremdwährungen behandelt werden?

3. Welche regulatorischen Instrumente hat er, um für Bitcoin und vergleichbare Online-Währungen Rechtssicherheit zu schaffen?

4. Sofern regulatorische Anpassungen erforderlich sind, welche sind dies, und wie sähe der zeitliche Ablauf bis zur Umsetzung aus?

 

Begründung:

Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Kaufmann 13.3854, „Bitcoins und Geldwäschereigesetz“, schreibt, werfen Online-Währungen wie Bitcoin sowohl in wirtschaftlicher als auch in regulatorischer und operationeller Hinsicht grundsätzliche Fragen auf. Sie sind rechtlich schwer fassbar, da sie dezentral organisiert sind und weder einen identifizierbaren Emittenten aufweisen noch jemanden, der einen Wert garantiert.

Möglicherweise könnten diese Fragen beantwortet werden, wenn klargestellt würde, dass Bitcoin und ähnliche elektronische Zahlungsmittel wie Fremdwährungen zu behandeln sind. Damit liesse sich Bitcoin im Kontext des GWG, KAG, MWSTG und anderer Gesetze einordnen, und es würde Rechtssicherheit hergestellt.

 

Antrag des Bundesrates vom 22.01.2014:

Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.