18.06.2010 - 10.3602
Stufe: Nationale Vorstösse
Stand der Beratung: Erledigt

Eingereichter Text

MeteoSchweiz ist gemäss Leistungsauftrag verpflichtet, die meisten erhobenen Daten kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. In Europa und in anderen Staaten der Erde besteht ein Trend zur Datenliberalisierung bei den nationalen Wetterdiensten.

1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die schweizerischen meteorologischen und klimatologischen Daten gebührenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne den Informationsauftrag und die wissenschaftliche Tätigkeit von MeteoSchweiz zu schmälern?

2. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus gebührenpflichtigen Daten und in welchem Verhältnis stehen sie zum durch die Gebührenerhebung verursachten Zusatz-Aufwand? Ist der Bund gewillt, die Kosten der Liberalisierung zu übernehmen?

3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Wissensgesellschaft wie die Schweiz selbst erhobene naturwissenschaftliche Daten frei zugänglich und gebührenfrei auf dem Internet zur Verfügung stellen sollte?

4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die kostenlose Zurverfügungstellung von wissenschaftlich erhobenen Daten, deren Nutzung vermehrt wird und damit ihr volkswirtschaftlicher Nutzen steigt?

Begründung:

Dank modernen Datenerfassung- und Informationstechnologien werden viele naturwissenschaftliche Daten mit öffentlichen Mitteln generiert, die nicht nur der Forschung sondern auch der Zivilbevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollten. Gerade die Meteodaten stossen auf grosses Interesse. Heute sind nur wenige meteorologische und klimatologische Daten auf der Homepage von MeteoSchweiz gratis verfügbar. So werden beispielsweise Temperatur-, Niederschlags-, Luftfeuchtigkeitsdaten nur für die letzten 24 Stunden publiziert und die Radarbilder werden nur mit Zeitverzug aufgeschaltet. Mit der Beseitigung der Gebühren auf den Daten wird eine Hürde für die Benützung der Daten abgeschafft. Als erwünschte Folge wird durch die Mehrnutzung Mehrwert aus den Daten geschaffen.

 

Antwort des Bundesrates vom 01.09.2010:

1. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz im Rahmen einer „generellen Reform“ beauftragt, die Datenliberalisierung an die Hand zu nehmen und ein Detailkonzept zur Kompensation der entstehenden Einnahmenverluste auszuarbeiten. MeteoSchweiz soll meteorologische und klimatologische Daten so weit kostenlos zur Verfügung stellen, dass dadurch das übergeordnete Ziel der Reform nicht gefährdet wird, nämlich die Stärkung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Bundesamtes. Im Rahmen des Reformprojekts läuft zurzeit die Analysephase. Daher sind noch keine verbindlichen Aussagen möglich.

Bei der Umsetzung ist MeteoSchweiz bestrebt, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen. Mit wenigen Ausnahmen (Norwegen, USA) gibt es im Bereich der meteorologischen Daten immer noch eine Gebührenpflicht und Einschränkungen beim freien Zugriff auf Daten. Einschränkungen bestehen z.B. durch zeitliche Verzögerung der zur Verfügung gestellten Daten oder Limitierung der abfragbaren Datenmenge; selbst bezüglich Datenliberalisierung fortgeschrittenere Länder wie Holland und Neuseeland praktizieren solche Verfahren. Der mit Datenlieferungen verbundene spezielle Aufwand wird überall verrechnet. lm Rahmen der oben erwähnten Analyse werden deshalb die Vor- und Nachteile einer gebührenfreien Datenabgabe versus Gebührenpflicht und Einschränkungen beim Datenzugriff umfassend geprüft. Neben einer gesamten volkswirtschaftlichen Einschätzung müssen spezifisch die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile für die Zivilbevölkerung (beispielsweise Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren durch möglichst ungehinderten Zugang zu meteorologischen Daten), für private Unternehmen sowie für staatliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinde) berücksichtigt werden.

2. Die finanzwirksamen Einnahmen aus den Datengebühren betragen jährlich rund 1 Mio. CHF. Der ebenfalls in Rechnung gestellte Aufwand für Kundenberatung, Datenbereitstellung etc. beträgt knapp 0.2 Mio. CHF. Innerhalb der Bundesverwaltung werden Daten mit Leistungsverrechnungen beglichen. Der nicht finanzwirksame Erlös hieraus beträgt 0.3 Mio. CHF. Für die Leistungsverrechnung von Daten entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Für die Verwendung in Forschung und Lehre werden die Daten mit 100% Rabatt, d.h. kostenlos abgegeben. Die mit diesem Rabatt abgegebenen Daten haben einen Gebührenwert von rund 5 Mio. CHF, der damit verbundene zusätzliche Bearbeitungsaufwand ist klein (0.05 Mio CHF). Die Datenliberalisierung muss im Budget von MeteoSchweiz haushaltsneutral umgesetzt werden.

3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellanten und ist der Auffassung, dass diesem Anliegen in hohem Masse Rechnung getragen wird. Der freie und kostenlose Zugang zu Daten auf dem Internet muss mit verhältnismässigem Mitteleinsatz geschehen und darf die Hauptaufgaben der betroffenen Verwaltungseinheiten nicht schmälern.

Der Bundesrat ist überdies der Auffassung, dass neben dem einfachen Zugang die langfristige Sicherstellung der wissenschaftlichen Daten einen hohen Stellenwert geniesst. Aus diesem Grund ist MeteoSchweiz daran, zusammen mit dem Bundesarchiv zeitgemässe Lösungen für die dauernd sichere Aufbewahrung und Zugänglichkeit der meteorologischen und klimatologischen Daten umzusetzen.

4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein zeitgemässer gesetzlicher Rahmen bereitsteht, der sinngemäss auf meteorologische und klimatologische Daten angewendet werden kann und den Anliegen der Interpellanten Rechnung trägt, insbesondere was den volkswirtschaftlichen Nutzen der Daten anbelangt. Er hat 2003 das „Umsetzungskonzept zur Strategie für Geoinformation beim Bund“ verabschiedet. In der Botschaft zum Bundesgesetz über Geoinformation von 2005 schreibt er weiter: „Die Abgabe der Daten hat gemäss dieser Strategie möglichst günstig zu erfolgen, als Fernziel werden für bestimmte Produkte nur noch die Kosten der Aufbereitung und Auslieferung in Rechnung gestellt. Aus finanziellen Gründen kann dieses Ziel allerdings nicht wie ursprünglich geplant realisiert werden. Das Gesetz sieht deshalb für die Abgabe der Daten auch einen Beitrag an die Infrastrukturkosten, bei gewerblicher Nutzung auch an die Investitions- und Nachführungskosten vor.“ Ebenso regelt das Gesetz den Datenaustausch unter Behörden.

Im Rahmen der Reform wird MeteoSchweiz abklären, wie weit der oben erwähnte Rahmen auf meteorologische und klimatologische Daten übertragbar ist und wie weit das damals formulierte Fernziel in diesem spezifischen Fall erreicht werden kann.