Gever-Neubeschaffung nach Abbruch von Gever Office
Nr. 27 – 22.12.2011 – Interpellation 11.4121 - Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Mitte November 2011 wurde bekannt, dass das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) beschlossen hat, die Weiterentwicklung der Software-Lösung Gever Office für die elektronische Geschäftsverwaltung (Gever) abzubrechen. Es würde sich wirtschaftlich nicht lohnen, die auf Microsoft SharePoint basierende Gever-Lösung weiterzuentwickeln, weil für einen Upgrade auf die neue SharePoint-Version wesentliche Teile neu programmiert werden müssten. Nun will die Bundesverwaltung im Rahmen von Neubeschaffungen eine neue Software-Lösung als Gever-Standard bestimmen. Zu den bisherigen und zukünftigen Entscheidungen frage ich den Bundesrat:
- Wie viel Geld hat das BIT seit 2005 für die Entwicklung von Gever Office und dessen Pilotprojekte in den Departementen ausgegeben?
- Welche Beiträge flossen an welche Firmen, die für externe Leistungen für Gever Office ausgegeben wurden?
- Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die Neubeschaffungen von Gever-Lösungen digital nachhaltig sind und die Abhängigkeiten zu externen Firmen gesenkt werden?
- Berücksichtigt die Bundesverwaltung bei künftigen Gever-Ausschreibungen, dass Lösungen unter Open Source Lizenzen grössere Handlungsfreiheit und damit mehr Investitionssicherheit mit sich bringen?
Open Government Data als strategischer Schwerpunkt im E-Government
Nr. 26 – 29.09.2011 – Postulat 11.3884 – Christian Wasserfallen
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Fragen im Kontext der E-Government-Strategie und in Zusammenarbeit mit den Partnern der Organisation E-Government Schweiz (Kantone und Städte) zu klären und dem Parlament darüber einen Bericht vorzulegen:
- Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus Sicht E-Government durch die Veröffentlichung von Behördendaten?
- Wer entscheidet über die Veröffentlichung von Datensätzen und wie wird die Integrität, Nachvollziehbarkeit und längerfristige Zugänglichkeit dieser Daten gewährleistet?
- Unter welchen Lizenzbestimmungen und finanzpolitischen Rahmenbedingungen können die offen zugänglichen Daten weiterverwendet werden?
- Wo besteht die Gefahr, dass der Datenschutz durch einen offenen Zugang zu Behördendaten tangiert wird und welche Massnahmen sind dagegen zu ergreifen?
- Welche priorisierte Vorhaben sind in die E-Government-Strategie Schweiz aufzunehmen, damit das Potenzial von Open Government Data in den nächsten Jahren optimal ausgeschöpft werden kann, und welche Investitionen sind dazu nötig?
Begründung:
Der Bundesrat stellt in seiner Antwort vom 17. August 2011 auf meine Interpellation “E-Government und Open Government Data” (11.3346) fest, dass das Thema Open Government Data neu ist, aber im Kontext von neuen priorisierten Vorhaben in die E-Government-Strategie aufgenommen werden könnte. Er verweist zudem auf zwei konkrete Projekte (Basisdienstleistungen von Meteo Schweiz und “Single Point of Orientation” des Schweizerischen Bundesarchives), welche den Zugang zu Daten und Dokumenten des Bundes in naher Zukunft erleichtern werden.
Die offene Zugänglichkeit und die freie Nutzung von Behördendaten – Open Government Data – werden ohne Zweifel zu einem strategischen Schwerpunkt in der Entwicklung des E-Government der nächsten Jahre. Es ist positiv, dass die Bundesverwaltung damit begonnen hat, sich an verschiedenen Stellen mit diesem Thema zu beschäftigen. Für eine strategische Förderung und Steuerung dieser Entwicklung braucht es nun konzeptionelle Grundlagen, eine übergeordnete Gesamtsicht und konkrete Massnahmen.
Masterplan für Open Government Data
Nr. 25 – 29.09.2011 – Postulat 11.3902 – Kathy Riklin
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird gebeten, dem Parlament bis spätestens Mitte 2012 einen Bericht und einen Masterplan zu Open Government Data mit den folgenden Schwerpunkten vorzulegen:
- Analyse der aktuellen und archivierten Datenbestände des Bundes, welche bereits offen zugänglich sind respektiv für einen offenen Zugang in Betracht kommen (Ausgangslage).
- Abschätzung des Nutzenpotenzials sowie der Chancen und Risiken offen zugänglicher Behördendaten hinsichtlich höherer Transparenz, volkswirtschaftlicher Wertschöpfung sowie Steigerung der Effizienz von Regierung und Verwaltung (Potenzial, Chancen und Risiken).
- Rechtliche, betriebliche und technische Massnahmen, um das Potenzial von Open Government Data für die Schweiz in den nächsten Jahren optimal zu nutzen (Umsetzungsprojekte, Masterplan).
Begründung:
In der Frühjahrssession 2011 wurden drei Interpellationen in Zusammenhang mit dem offenen Zugang zu Behördendaten (“Open Government Data”) eingereicht und in der Zwischenzeit durch den Bundesrat beantwortet (11.3445, 11.3346 und 11.3358). Aus den Antworten geht hervor, dass Nutzen und Potenzial von Open Government Data grundsätzlich anerkannt werden und dieses Thema aktiv angegangen werden soll. Es ist auch zu begrüssen, dass mit den Aktivitäten von MeteoSchweiz (Basisdienstleistungen ab 2014 kostenlos, Revision des Meteorologiegesetzes) sowie der Entwicklung des “Single Point of Orientation” (SPO) durch das Schweizerische Bundesarchiv zwei konkrete Pionier-Projekte im Gange sind, welche in naher Zukunft den offenen Zugang zu Daten und Dokumenten des Bundes erleichtern.
Damit das Potenzial von Open Government Data optimal ausgeschöpft werden kann, braucht es darüber hinaus einen Masterplan, welcher das bis anhin isolierte Vorgehen der einzelnen Fachbereiche unter einer Gesamtsicht plant und koordiniert. Basierend auf einer umfassenden Analyse der Ausgangslage und der Rahmenbedingungen sowie einer kritischen Beurteilung der Chancen und Risiken sollen die Open Government Data-Projekte strategisch positioniert werden.
Öffnung der Datenbestände des Bundes. Open Government Data
Nr. 24 – 28.09.2011 – Motion 11.3871 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen umzusetzen:
1. Aufbau und Publikation eines zentralen Verzeichnises aller Datenbestände des Bundes mit Angaben zu Inhalt, Struktur, Verwendungszweck und rechtlichem Status betreffend Datenschutz und Informationssicherheit.
2. Aufbau eines zentralen Zugangs (Portal) zu den öffentlich verfügbaren, aktuellen und archivierten Daten des Bundes.
3. Begleitende Massnahmen, um die offen zugänglichen Datenbestände in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und deren Nutzung zu fördern.
Begründung:
Die offene Zugänglichkeit und die freie Wiederverwendung personenunabhängiger und sicherheitspolitisch unbedenklicher Datenbestände der öffentlichen Verwaltung “Open Government Data” ist ein Anliegen, das auch in der Schweiz auf zunehmendes Interesse stösst. Offen zugängliche Behördendaten enthalten ein bis anhin unerschlossenes Potenzial für mehr Transparenz, Innovation und Kosteneinsparungen. Der Bundesrat hält in seiner Antwort vom 29. Juni.2011 auf meine Interpellation “Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes” (11.3358) fest, auf welchen rechtlichen Grundlagen der Bund seine Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit wahrnimmt. Zudem wird auf das Pilotprojekt “Single Point of Orientation” (SPO) des Schweizerischen Bundesarchives verwiesen, mit welchem eine bürgerfreundliche Übersicht über die Unterlagen der Bundesverwaltung sowie eine einfache Gesuchstellung realisiert wird.
Diese Entwicklung ist zu begrüssen, es sind aber weitergehende Massnahmen notwendig. Vergleichbare Erfahrungen in anderen Ländern zeigen, dass der volkswirtschaftliche Nutzen offen zugänglicher Behördendaten erst mit der Einrichtung eines zentralen Zugangs zu diesen Datenbeständen einsetzt.
Dieser zentrale Zugang – unter Beibehaltung der dezentralen Datenhoheit der einzelnen Amtsstellen – ermöglicht nicht nur die inhaltliche Recherche über verwaltungsinterne Organisationsgrenzen hinweg sondern erleichtert auch die Vereinheitlichung der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Daten.
Fairer Wettbewerb bei öffentlichen IT-Beschaffungen
Nr. 23 – 17.06.2011 – Motion 11.3717 – Alec von Grafenried
Status: Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu ergreifen, welche die öffentliche Beschaffung von Informatikleistungen verbessert und den Wettbewerb fair gestaltet:
1. Der Volumenanteil von freihändigen IT-Vergaben soll bis im Jahr 2015 auf einen Zielwert von maximal 10 Prozent der gesamten IT-Vergaben reduziert werden.
2. Die betroffenen Bundesstellen sind anzuweisen, geeignete Massnahmen und Verbesserungen auszuarbeiten, damit der Anteil der freihändigen Vergaben sinkt.
3. Detaillierte Angaben zu den freihändigen bzw. selektiv bzw. öffentlich ausgeschriebenen IT-Aufträgen sind halbjährlich zu publizieren.
4. Wiederkehrende IT-Ausgaben und IT-Verträge unterhalb und oberhalb des WTO-Schwellenwerts sind zu publizieren (insbesondere auch Wartungsverträge und Enterprise Agreements).
5. In allen IT-Ausschreibungen muss künftig als Zuschlagskriterium verlangt und evaluiert werden, inwiefern die offerierten Lösungen Abhängigkeiten zum IT-Anbieter schaffen (z. B. Einberechnung der Switching bzw. Exit Costs, Vorgabe von Open-Source-Software und offenen Standards usw.).
6. Der Grad der Abhängigkeit von externen IT-Anbietern bei IT-Beschaffungen soll gemessen und ausgewertet werden.
Begründung:
Das öffentliche Submissionswesen im Bereich Informatikbeschaffungen bietet zu Fragen Anlass: Bezogen auf das Vergabevolumen im Jahr 2009 von rund 184 Millionen Franken im Bereich Informatik wurde beinahe die Hälfte dieses Betrages, 86 Millionen Franken, im Rahmen freihändiger Verfahren ohne öffentliche Ausschreibung an Informatikanbieter vergeben. Obwohl laut Auskunft des Bundesrates heute leicht mehr öffentliche Ausschreibungen stattfinden als früher, ist der aktuelle Wert von bloss rund 50 Prozent der öffentlichen Beschaffungen nicht ausreichend, um transparente Verfahren und die Gleichbehandlung der Anbieter zu gewährleisten, wie es das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen fordert (vgl. Art. 1 sowie 13 BöB, SR 172.056.1).
Neben den öffentlich publizierten Informatikvergaben ist anzunehmen, dass eine Dunkelziffer von wiederkehrenden Informatikleistungen ohne jegliche Publikation extern beschafft wird. Dies sind typischerweise laufende Wartungsverträge mit grossen Informatikanbietern, die einen hohen Anteil an versteckten Lizenzierungskosten proprietärer Software beinhalten. Auch wenn diese Beschaffungen im unterschwelligen Bereich sind, steht einer öffentlichen Publikation nichts im Wege.
Antwort des Bundesrates vom 24.08.2011
Von den freihändig beschafften Leistungen im Betrag von 86 Millionen Franken (2009) entfallen 42 Millionen Franken auf eine einzelne Vergabe, was zu einer Verzerrung der Verhältniszahlen führt. Vergleicht man nicht die Summen, sondern die Anzahl der Verfahren, so wurden weniger als 30 Prozent der Zuschläge freihändig vergeben (siehe auch Antwort auf die Interpellation von Graffenried 10.3837). Die Gesamtzahl der erteilten WTO-Zuschläge des BBL hat sich seit der Inkraftsetzung der Verordnung über die Organisation des öffentlichen Beschaffungswesens des Bundes (Org-VöB, SR 172.056.15) am 1. Januar 2007 signifikant erhöht: 2006: 178; 2007: 198; 2008: 239; 2009: 284; 2010: 277; 6/2011: 161.
Dies entspricht einer Zunahme von 47,5 Prozent für die Zeitperiode von 2006 bis 2010. Diese Steigerung ist vorab auf die Mehrpublikationen im IT-Bereich zurückzuführen.
Informatikdienstleistungen sind öffentlich auszuschreiben. Sie dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen freihändig vergeben werden (vgl. Art. 13 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, VöB, SR 172.056.11). Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist eine freihändige Vergabe nicht nur rechtskonform, sondern für ein effizientes Beschaffungsmanagement auch erforderlich. Die weiterhin sehr dynamische Entwicklung der Informationstechnologien bewirkt, dass der Standardisierungsgrad noch bei Weitem nicht denjenigen z. B. der Autoindustrie erreicht hat und damit die Vergleichbarkeit der Leistungen in diesem Bereich nicht immer gegeben ist. Eine aus ökonomischen Gründen langfristig orientierte Produktstrategie bringt zwar mit sich, dass nach der Ausschreibung eine technische Abhängigkeit zum Lieferanten eintreten kann. Um eine allfällige Abhängigkeit zu begrenzen, wird in der Praxis aber die Wartungsleistung in der Regel bereits in die Ausschreibung der Softwareleistung integriert. Professionell geführte Verhandlungen und – wo sinnvoll – Mehr-Produkte-Strategien verhindern sodann, dass diese Abhängigkeit in einen wettbewerblichen Nachteil umschlägt.
Die Einführung eines einheitlichen und IT-unterstützten Vertragsmanagements ist bereits in Umsetzung. Dieses erlaubt eine effiziente und einheitliche Vertragsbewirtschaftung sowie ein Reporting/Controlling, das auch Auskunft über die Art der Beschaffungsverfahren gibt. Hierzu wurde bereits ein Pilotprojekt im Bundesamt für Zivilluftfahrt realisiert. Die Einführung dieser IT-Lösung in den Departementen UVEK und EDI ist für Ende 2011 und 2012 geplant. Bis Ende 2014 wird sie in der Bundesverwaltung weitgehend im Einsatz stehen.
Die Thematik der Verfahrenswahl ist sodann Gegenstand einer Untersuchung der Finanzdelegation der eidgenössischen Räte (FinDel), die sich nicht nur auf den Bereich der Informatik beschränkt, sondern sämtliche Beschaffungen des Bundes erfasst. Die FinDel forderte den Bundesrat auf, eine Strategie in Bezug auf die “Vergabe von Expertenaufträgen und -mandaten ohne öffentliche Ausschreibung gemäss BöB” vorzulegen. Die Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements antwortete mit Schreiben vom 10. März 2011, dass der Bundesrat den Handlungsbedarf erkenne und bis im Herbst 2011 anhand einer zurzeit laufenden Analyse geeignete Massnahmen vorschlagen werde.
1. Kann beispielsweise aus technischen Gründen nur ein Anbieter die nachgefragte Leistung erbringen und besteht keine angemessene Alternative, ist es nicht zielführend, die Leistung auszuschreiben. Quotenvorgaben würden daher einem effizienten Beschaffungsmanagement entgegenstehen.
2. Verschiedene Massnahmen im Bereich der Informatikbeschaffungen (z. B. Inkraftsetzung der Org-VöB, Zentralisierung der Beschaffungsverantwortung) haben bereits zu Optimierungen geführt, wie die obengenannten Zahlen zeigen. Die infolge des Auftrags der FinDel durchzuführende Analyse wird zeigen, ob im Zusammenhang mit der Verfahrenswahl noch weitere Massnahmen zu treffen sind.
3. Die Beschaffungsstellen haben jährlich eine Statistik zu erstellen (vgl. Art. 25 BöB). Darüber hinausgehende Statistikdaten kann das Vertragsmanagement liefern, das bis Ende 2014 für die Bundesverwaltung weitgehend im Einsatz stehen sollte.
4. Die internationalen und auch die nationalen Rechtsgrundlagen verlangen die Publikation des Zuschlages, wenn die freihändige Vergabe eine Beschaffung ab dem entsprechenden WTO-Schwellenwert betrifft (vgl. Art. 24 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, SR 172.056.1). Die Publikation auch von unterschwelligen Zuschlägen würde vorab zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand führen, ein Rechtsmittel entstünde dadurch nicht.
5. Die Umstellung auf eine neue Softwarelösung erfordert Kompatibilitätsprüfungen und erzeugt zusätzlichen Anpassungsaufwand. Zwar könnten Lizenzgebühren eingespart werden, die Migrationskosten würden diese Einsparungen jedoch übertreffen. Im Rahmen der pendenten Revision des BöB wird geprüft werden, inwieweit die Ablöse- oder Ausstiegskosten von einer bestehenden auf eine neue Software beim Zuschlagsentscheid einfliessen können. Was Open-Source-Softwareprodukte anbelangt, so sind in der Bundesverwaltung eine grosse Anzahl im Einsatz: Die gesamte SAP-Umgebung läuft auf einem solchen Produkt, ebenso ein Viertel der Serverbetriebssysteme und die Mehrheit der Intranet- und Internetauftritte.
6. Abhängigkeiten zu einzelnen Anbietern können entstehen, wenn Produkte standardisiert werden. Die Zusammenarbeit mit den Lieferanten kann aus einer gesamtheitlichen wirtschaftlichen Betrachtung gerechtfertigt sein. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich bei den Produkten um proprietäre oder offene Software handelt. Obwohl das Bundesgericht eine freihändige Vergabe an Microsoft schützte (Urteil vom 11. März 2011, 2C_783/2010), hat das BBL das neue Vertragswerk mit Microsoft einem Händlerwettbewerb unterworfen, um den Wettbewerb aufrechtzuerhalten. Ob weitergehende Massnahmen zu ergreifen sind, wird sich im Herbst 2011 aufgrund der Analyse im Zusammenhang mit dem Auftrag der FinDel ergeben.
Förderung der Freigabe von Open Source Software
Nr. 22 – 14.04.2011 – Motion 11.3379 – Thomas Weibel
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zur Förderung der Freigabe von Open Source Software zu treffen. Insbesondere kommen in Frage:
1. Eine Zusammenstellung vorzulegen, welche Bundesstellen in den letzten drei Jahren Software anderen Bundesstellen frei zur Verfügung gestellt haben.
2. Mittels Sensibilisierungskampagne und weiteren geeigneten Massnahmen die Bundesstellen über Nutzen und Herausforderungen, Best Practices, Vorgehen etc. bezüglich Freigabe von Open Source Software in der öffentlichen Hand zu informieren.
3. Departemente, Ämter und andere Institutionen des Bundes mit Anreizen motivieren, eigens entwickelte Applikationen anderen Behörden als Open Source Software zur Mehrfachnutzung zur Verfügung stellen.
4. Bundesstellen finanziell und operativ unterstützen, wenn sie bereit sind, eigene Applikationen als Open Source Software freizugeben.
Begründung:
Die E-Government-Strategie Schweiz besagt, dass die Wiederverwendung von einmal entwickelter Software in der öffentlichen Verwaltung erwünscht ist: “Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.”
Es ist jedoch nicht öffentlich bekannt, ob und wie diese Strategie-Vorgabe bislang umgesetzt wird. Auch wurden bisher keinerlei Massnahmen vollzogen, welche diese Vorgabe umsetzen.
Digitale Nachhaltigkeit in der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz
Nr. 21 – 14.04.2011 – Interpellation 11.3380 – Thomas Weibel
Status: erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie gedenkt er, die modernen Entwicklungen der Öffnung der Informations- und Kommunikationstechnologien in die laufende Aktualisierung der Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz einfliessen zu lassen?
2. Wird der Dialog mit Politik und zivilgesellschaftlichen Organisationen in genügendem Ausmass gepflegt, um die Fortschritte im Bereich digitale Nachhaltigkeit in geeignetem Masse berücksichtigen zu können?
3. Mit welchen Organisationen wird aktiv der Dialog gepflegt?
Begründung:
Die Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz vom Januar 2006 anerkennt, dass bezüglich dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) “ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Produktivitätssteigerung und Innovationskraft des Landes, zu wirtschaftlichem Wachstum und zu Beschäftigung” besteht.
Gleichzeitig hat sich in den letzten Jahren in vielen Ländern dieser Welt die Praxis im Umgang mit digitalen Gütern gewandelt. Einerseits setzen heute Regierungen wie beispielsweise Frankreich oder Brasilien verstärkt auf den Einsatz und die Freigabe von Open Source Software. Damit sollen IKT-Ausgaben gesenkt, die Wiederverwendbarkeit von Anwendungen erhöht aber auch die Abhängigkeiten gegenüber IKT-Anbietern vermindert werden. Andererseits fördern Länder wie die USA oder Grossbritannien die Freigabe von personenunabhängigen und sicherheitspolitisch unbedenklichen Datenbeständen als so genannte Open Government Data. Damit streben sie höhere Transparenz und mehr wirtschaftliche Wertschöpfung an. Diese Schritte tragen zur digitalen Nachhaltigkeit im Umgang mit IKT und öffentlichen Datenbeständen bei.
Antwort des Bundesrates vom 25.05.2011
Der Bundesrat lässt derzeit sowohl seine Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz als auch seine Strategie Nachhaltige Entwicklung aktualisieren. Die vom Interpellanten skizzierte Problematik – freier Zugang zu digitalen Informationen der öffentlichen Hand und ihre langfristige Verfügbarkeit, der freie Zugriff auf Wissensgüter, der Einsatz von Open Source Software und Offenen Standards zur Sicherstellung einer nachhaltigen Nutzung der Information- und Kommunikationstechnologien – betrifft letztlich beide genannten Strategien. Was die Transparenz des Verwaltungshandelns anbelangt, wird diese bereits durch das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung vom 17. Dezember 2004 (BGÖ) sowie die dazugehörige Verordnung angestrebt. Das Schweizerische Bundesarchiv führt in diesem Zusammenhang das Projekt des Single Point of Orientation. Es handelt sich dabei um ein zentrales BGÖ-Register amtlicher Dokumente, welches online zur Verfügung gestellt werden wird. Es wird somit Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die vorhandenen Unterlagen der Bundesverwaltung verschaffen, in welche Einsicht verlangt werden kann.
1. Die Aktualisierung der bundesrätlichen Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz sollte voraussichtlich bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Strategie wird primär für den Bund handlungsrelevant sein. Die Arbeiten werden durch den Interdepartementalen Ausschuss Informationsgesellschaft IDA IG koordiniert, in dem jedes Departement und die Bundeskanzlei vertreten sind. Der IDA IG arbeitet bei der Identifizierung von zukunftsrelevanten Themen im Bereich Informationsgesellschaft und dem Eruieren von Handlungsbedarf mit bundesinternen und -externen Expertinnen und Experten zusammen. Fragen aus dem Bereich der sogenannten “Digitalen Nachhaltigkeit” wie der freie Zugang zu Wissen oder Open Government Data werden in diesem Zusammenhang thematisiert.
2./3. Wie unter Ziffer 1 bereits ausgeführt, werden bundesinterne und bundesexterne Expertinnen und Experten in die Aktualisierung der Strategie Informationsgesellschaft mit einbezogen. Im Rahmen eines Expertenworkshops und einer daran anschliessenden Online-Umfrage werden insgesamt mehr als 200 Personen konsultiert. Etwa ein Viertel davon stammen aus der öffentlichen Verwaltung (primär Bund und Kantone). Alle anderen Personen sind Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden (z. B. Wirtschaftsverbände, IT- und Telecom-Verbände), von Interessenorganisationen, Vereinen und Stiftungen, sowie von Universitäten, Fachhochschulen und forschungsnahen Institutionen. Darüber hinaus pflegt die Bundesverwaltung im Rahmen ihrer Tätigkeit den Dialog mit Gruppen, die dem Parlament nahestehen (z. B. ePower für die Schweiz, Parlamentarische Gruppe “Digitale Nachhaltigkeit”). Aufgrund dieser Aktivitäten kann davon ausgegangen werden, dass der Informationsaustausch zu den für die Informationsgesellschaft relevanten Themen zwischen der Verwaltung und interessierten Kreisen sichergestellt ist.
Open Government Data. Wie weiter?
Nr. 20 – 14.04.2011 – Interpellation 11.3445 – Kathy Riklin
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Verschiedene Vorstösse zum Thema freier und kostenloser Zugang zu Daten aus den Behörden und Verwaltungen wurden bereits eingereicht. Die offenen Fragen sind aber nicht gelöst.
Die Antwort des Bundesrates auf die Frage von Edith Graf-Litscher vom 2. März 2011 (11.5040) wirft neue Fragen auf. Unklar ist die Feststellung aus dem Bericht “Free Access”, dass “die aktuellen politischen, finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen es nicht erlauben, die mittelfristige Einführung des freien Zugangs zu den Geobasisdaten zu realisieren”. Eine ähnliche Antwort gab der Bundesrat auf die Interpellation von Kathy Riklin vom 18. Juni 2010 (10.3602) betreffend der freien Verfügbarkeit von Meteodaten.
Ich möchte dem Bundesrat Fragen zu verschiedenen Bereichen zum Thema freier und kostenloser Zugang zu Daten der Behörden, Verwaltungen und öffentlichen Institutionen des Bundes stellen:
1. Zum Zugang zu den Daten: Welche Daten sollen für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen grundsätzlich frei zugänglich sein?
2. Kosten für den Zugang zu den Daten: Für welche Daten soll der Bürger beim Zugriff eine Gebühr entrichten?
3. Nutzen des Zugangs zu Government Daten: Was für ein ökonomischer Nutzen und gesellschaftlichen Mehrwert entsteht im Falle des
a. kostenlosen oder des
b. kostenpflichtigen Zugangs zu den Daten?
Mit welcher Methodik und auf welcher Grundlage wird der potentielle volkswirtschaftliche Nutzen evaluiert?4. Vorhaben und laufende Projekte: Wo sind Open Government Data Projekte bereits umgesetzt und wo sind solche am Laufen? Gibt es einen Masterplan?
5. Umsetzung: Was für Änderungen der politischen Rahmenbedingungen sind notwendig, um den freien Zugang zu Behördendaten (insbesondere derjenigen der FLAG-Ämter, die ihren Leistungsauftrag mittels Globalbudget ausführen) weiter zu fördern?
6. Koordination: Wie erfolgt die Koordination mit den Kantonen?
Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes
Nr. 19 – 13.04.2011 – Interpellation 11.3358 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Seit der Inkrafttretung des Öffentlichkeitsgesetzes am 1. Juli 2006 haben alle Personen die Möglichkeit, Informationen und Dokumente der Bundesversammlung zu erhalten, solange diese nicht die Privatsphäre verletzen oder die Sicherheit des Landes gefährden. Dies ist hinsichtlich der transparenten Verwaltungsführung zu begrüssen.
Allerdings hat das Institut de hautes études en administration publique (IDHEAP) in einer Evaluation des Öffentlichkeitsgesetzes vom 24. April 2009 festgestellt, dass nur wenige Bürgerinnen und Bürger das Gesetz in Anspruch nehmen und dieses entsprechend kaum zu mehr Transparenz beiträgt. Ausserdem sei nicht bekannt, mittels welchem Verfahren entschieden wird, was freigegeben wird und was nicht. Des Weiteren stellen sich bei der Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes zusätzliche praktische Probleme:
Einerseits ist nicht vollumfänglich bekannt, über welche Datenbestände die Behörden überhaupt verfügen, sodass diese auch nicht erfragt werden können. Andererseits ist bei jeder Anfrage mit längeren Antwortzeiten und einer möglichen Absage zu rechnen. Des Weiteren sind gemäss Antwort des Bundesrates auf meine Frage vom 2. März 2011 die Datenbestände der Bundesverwaltung über die zahlreichen Websites der jeweiligen Departemente und Ämter verteilt. Schliesslich entsteht für die Behörden unnötiger Mehraufwand, wenn unterschiedliche Personen Zugang zu denselben Daten beantragen. Auf Grund dieser Sachlage bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
- Nach welchen Kriterien und Vorgängen wird entschieden, welche Informationen und Dokumente ohne äussere Einwirkung frei veröffentlicht werden und welche Daten erst auf Anfrage mittels Anwendung des Öffentlichkeitsgesetzes freigegeben werden?
- In wieweit wurde geprüft, ob ein bestehendes oder neues Web-Portal der öffentlichen Verwaltung als zentraler Zugang der offen zugänglichen Datenbestände dienen kann?
- Wie beabsichtigt der Bundesrat die proaktive Veröffentlichung von Behördendaten als Open Government Data weiter zu fördern und die Bevölkerung diese Dienstleistung bekannt zu machen?
Nicht-diskriminierende E-Government Lösungen für Schweizer Landwirte
Nr. 18 – 13.04.2011 – Motion 11.3359 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Seit Januar 2011 betreibt das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die E-Government Plattform Agate, mittels der in der Tierverkehrsdatenbank TVD Nutztiere registriert werden können. Diese moderne Weise der Kommunikation mit Behörden ist zu begrüssen. Allerdings sollten auch heutige Standards wie Browser- und Plattform-Unabhängigkeit berücksichtigt werden. Das erwähnte Portal des BLW setzt Microsofts proprietäre Technologie Silverlight voraus, welche nur auf Windows oder Mac OS X einwandfrei funktioniert, allerdings Benutzer auf Linux-Systemen ausschliesst. Es sind bereits Fälle bekannt, in denen ein Bauer deshalb seine Pferde nicht registrieren konnte.
Deshalb wird der Bundesrat aufgefordert folgendes sicherzustellen:
- Die neue Agate-Plattform des BLW muss Betriebssystem-unabhängig zugänglich gemacht werden.
- Bei künftigen Neuentwicklungen und Neubeschaffungen von Software wie E-Government Lösungen und Web-Portalen muss darauf geachtet werden, dass sie Betriebssystem- und Browser-unabhängig voll funktionsfähig ist.
- Anwender von Open Source Software im Landwirtschaftsbereich dürfen nicht diskriminiert werden bei der Benutzung von E-Government Lösungen.
E-Government und Open Government Data
Nr. 17 – 12.04.2011 – Interpellation 11.3346 – Christian Wasserfallen
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Der Bundesrat beantwortet die Frage von Edith Graf-Litscher vom 2. März 2011 (11.5040) bezüglich Potential von Open Government Data unter anderem wie folgt: “Insbesondere auch im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz werden diese Fragen in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen besprochen.”
- Welche konkreten Themen besprechen Bund und Kantone im Zusammenhang mit E-Government und Open Government Data?
- Welche Massnahmen sind neben dem E-Government-Symposium 2011 geplant?
- Wird Open Data Government ein Schwerpunktthema der neuen E-Government Strategie Schweiz werden?
- In wieweit berücksichtigt der Bundesrat, dass Open Government Data nicht nur im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz behandelt werden muss, sondern auch weitergehende Bereiche des Bundes wie beispielsweise Strategie des Bundesrates für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz betrifft?
Potenzial von Open Government Data in der Schweiz
Nr. 16 – 02.03.2011 – Frage 11.5040 - Edith Graf-Litscher
Status: Erledigt
Eingereichter Text
1. Welches Potenzial hat Open Government Data in der Schweiz? Wie gedenkt der Bundesrat dies zu nutzen?
2. Welche Finanzierungsmodelle für allfällige Einnahmenlücken prüft er?
Antwort des Bundesrates vom 07.03.2011
1. Der Bundesrat versteht unter Open Government Data die Publikation und die Bereitstellung in geeigneter elektronischer Form von Daten und Informationen, die in der Verwaltung produziert und verarbeitet werden. Der Bundesrat erkennt das hohe Potenzial der neuen technischen Möglichkeiten als Mittel für eine erhöhte Transparenz der Verwaltungstätigkeit sowie für einen vereinfachten und verbesserten Zugriff auf öffentliche Daten als Basis für Mehrwert schaffende wirtschaftliche Tätigkeit. Insbesondere auch im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz werden diese Fragen in enger Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen besprochen. Es ist geplant, dass sich in diesem Herbst auch das E-Government-Symposiums diesem Thema widmet.
2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Bereitstellung von öffentlichen Daten nicht zwingend und immer kostenlos sein kann und muss. Diese Frage wird in der Regel von jeweiligem Amt oder Departement geprüft, da sowohl Kosten wie Nutzen von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Um auf ein neueres Beispiel näher einzugehen, beriet der Bundesrat im letzten November über den Bericht “Free-Access” im Rahmen des Zugangs zu den Geobasisdaten des Bundesrechtes. Der im Internet publizierte Bericht stellt fest, dass es die aktuellen politischen, finanziellen und administrativen Rahmenbedingungen nicht erlauben, die mittelfristige Einführung des freien Zugangs zu den Geobasisdaten zu realisieren. Der Bundesrat hat in diesem Fall das Koordinationsorgan für Geoinformation des Bundes beauftragt, die Entwicklung der Rahmenbedingungen einer gebührenfreien Bereitstellung von Geobasisdaten auf nationaler Ebene weiter zu verfolgen.
Aktueller Stand von Open Government Data in der Schweiz
Nr. 15 – 02.03.2011 – Frage 11.5039 - Edith Graf-Litscher
Status: Erledigt
Eingereichter Text
Weltweit veröffentlichen Regierungen personenunabhängige und sicherheitspolitisch unbedenkliche Datenbestände, sogenannte “Open Government Data”, um die Transparenz, Innovation und wirtschaftliche Wertschöpfung der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen.
Wo sind welche Datenbestände von welchen Departementen und Ämtern bereits heute unter freien Lizenzen über das Internet zugänglich?
Antwort des Bundesrates vom 07.03.2011
Die Bereitstellung von Datenbeständen über das Internet wird in der Bundesverwaltung bereits heute breit praktiziert. Das Auffinden und der Zugriff auf öffentliche Daten erfolgt in den meisten Fällen in einfacher Art und Weise über die Homepages der jeweiligen Departemente und Ämter. Daten, die aufgrund einer hoheitlichen Aufgabe des Bundes produziert werden und einer Grundversorgung zuzuordnen sind, werden in der Regel gebührenfrei bereitgestellt. Zwei prominente Beispiele hierfür sind die Rechtsdaten bei der Bundeskanzlei – Systematische Sammlung, Amtliche Sammlung – und die Daten und Auswertungen beim Bundesamt für Statistik. Andere Datenbestände werden gegen Gebühr bereitgestellt, wie die Daten von Swisstopo oder Meteo Schweiz.
Gleich lange Spiesse bei Informatikbeschaffungen?
Nr. 14 – 01.10.2010 – Interpellation 10.3837 – Alec von Graffenried
Status: Erledigt
Eingereichter Text
1. Wie werden die Aspekte der natürlichen Benachteiligung von Open-Source-Software bei Informatikbeschaffungen berücksichtigt?
2. Wie gedenkt die Bundesverwaltung ihre OSS-Strategie im Hinblick auf die Büroautomation ab 2012 umzusetzen?
3. Wird der Auftrag für die Sicherstellung der Büroautomation ab 2012 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung beschafft?
4. Wenn nein, weshalb nicht?
5. Wie viele Informatikaufträge hat die Bundesverwaltung 2009 vergeben? (Anzahl und Volumen)
6. Wie viele davon waren freihändige Vergaben? (Anzahl und Volumen)
7. Bei welchen der ausgeschriebenen bzw. freihändig vergebenen Aufträge wurde Open-Source-Technologie eingesetzt?
8. Mit welchen Mitteln wird sichergestellt, dass trotz den freihändigen Vergaben gleich lange Spiesse herrschen?
Begründung:
Ende 2011 läuft das Enterprise Agreement 09 mit Microsoft aus, das die Pflege und Wartung der Büroautomations-Software der Bundesverwaltung sicherstellt. Zurzeit läuft ein Gerichtsverfahren wegen der freihändigen Vergabe dieses 42-Millionen-Auftrages an Microsoft, obschon sich der Bund in seiner 2005 verabschiedeten Open-Source-Software-Strategie (OSS-Strategie) “gleich lange Spiesse” für Open Source und proprietäre Software vorgegeben hat.
Die erwähnte freihändige Vergabe wurde primär damit begründet, dass bei der Bundesverwaltung eine unüberwindbare Abhängigkeit zu Microsoft besteht und deshalb keine anderen Anbieter infrage kamen. Solche Hersteller-Abhängigkeiten zeigen, dass in der Realität der öffentlichen Beschaffung OSS noch nicht “gleich lange Spiesse” wie proprietäre Software besitzt. Als weiterer Aspekt der natürlichen Benachteiligung von OSS steht die Tatsache, dass OSS nicht über eine milliardenschwere Marketing-Abteilung verfügt wie der Hersteller von proprietärer Software. OSS wird oft von dezentralen Communities und kleineren Dienstleistungsfirmen vertrieben, die nicht über die Markt- und Lobbying-Macht internationaler Software-Konzerne verfügen.
Antwort des Bundesrates vom 17.11.2010
1. Eine Informatikleistung, welche die international festgelegten Schwellenwerte erreicht, ist grundsätzlich auszuschreiben. Damit werden die Gleichbehandlung und die Transparenz gewährleistet und wird der Wettbewerb gefördert (vgl. Art. 1 sowie 13 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, BöB, SR 172.056.1). Der Zuschlag ist dem wirtschaftlich günstigsten Angebot zu erteilen. Dieses wird ermittelt, indem verschiedene Kriterien berücksichtigt werden wie insbesondere der Termin, die Qualität, der Preis oder der Kundendienst (Art. 21 Abs. 1 BöB). Die Wahl der Zuschlagskriterien hat nichtdiskriminierend zu erfolgen. Ob ein Unternehmen geeignet ist, einen Auftrag zu erfüllen, wird im Einzelfall im Rahmen der Eignungsprüfung abgeklärt (Art. 9 BöB).
Die allfällige Gefahr der Abhängigkeit von Software-Lieferanten wird jeweils im Rahmen der Risikobetrachtung bei der Festsetzung der Strategie geprüft und so weit wie möglich mittels Standardisierung und Vorgaben an die Architektur reduziert. Im Einzelfall werden deshalb bei der Leistungsbeschreibung, soweit möglich und sinnvoll, standardisierte Schnittstellen und Dateiformate verwendet.
2. Die Umsetzung der OSS-Strategie wird im bewährten Rahmen fortgesetzt. Die fallweise Prüfung hat dazu geführt, dass OSS dort eingesetzt wird, wo entsprechende Vorteile für die Bundesverwaltung erkannt worden sind.
3. Die “Sicherstellung der Büroautomation ab 2012″ erfolgt im Rahmen der beschaffungsrechtlichen Vorgaben gemäss den strategischen Richtlinien, welche regelmässig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Ob das Beschaffungsrecht eine öffentliche Ausschreibung verlangt, wird fallweise geprüft werden. Beim Beschaffungsentscheid wird zudem das Urteil bzw. die Begründung eines derzeit noch hängigen Verfahrens zu berücksichtigen sein.
4. Vgl. die Antwort zu Frage 3.
5. Das Bundesamt für Bauten und Logistik als zentrale Beschaffungsstelle hat im Geltungsbereich des BöB im Jahr 2009 insgesamt 117 Aufträge im Gesamtwert von 183 675 240 Franken vergeben.
6. Von den obengenannten Aufträgen wurden 35 Vergaben im Gesamtwert von 86 196 907 Franken freihändig vergeben, wobei 42 Millionen Franken auf eine einzelne freihändige Vergabe fallen. Im mehrjährigen Vergleich stieg zudem der Anteil der offenen und selektiven Ausschreibungsverfahren gegenüber den freihändigen Verfahren insgesamt um 5 Prozent (Zeitperiode vom 1. Januar 2006 bis zum 29. August 2010).
7. Anwendungen können auf Open Source oder auf Closed Source basieren. Oftmals sind es jedoch Mischformen. Unterschieden wird auch zwischen der Nutzung von Standardsoftware “ab der Stange” und eigens entwickelten Anwendungen. Aufgrund der oft auftretenden Mischformen können der Anteil an Open-Source-basierten Anwendungen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen beim Bund nicht erhoben werden. Entsprechende Kennzahlen für die Kantone und Gemeinden sind nicht bekannt. Einzelne Beispiele können hingegen genannt werden: Der gestiegene OSS-Einsatz in der Bundesverwaltung manifestiert sich heute z. B. darin, dass bereits ein Viertel der Server beim BIT unter dem als Bundesstandard verabschiedeten OSS-Betriebssystem Linux und ein Grossteil der Web-Server mit dem ebenfalls standardisierten OSS-Produkt Apache laufen.
8. Freihändige Vergaben dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen durchgeführt werden (Art. 13 Abs. 1 BöB). Erhält ein Anbietender in einem freihändigen Verfahren den Zuschlag, soll dies keinen Wettbewerbsvorteil für spätere Beschaffungen begründen. Die freihändigen Vergaben werden nämlich, soweit möglich und sinnvoll, auf einer Leistungsbeschreibung basieren, die standardisierte Schnittstellen und Dateiformate verwendet (vgl. zweiter Absatz der Antwort auf Frage 1).
Open source – auch für Meteodaten
Nr. 13 – 18.06.2010 – Interpellation 10.3602 – Kathy Riklin
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
MeteoSchweiz ist gemäss Leistungsauftrag verpflichtet, die meisten erhobenen Daten kostenpflichtig zur Verfügung zu stellen. In Europa und in anderen Staaten der Erde besteht ein Trend zur Datenliberalisierung bei den nationalen Wetterdiensten.
1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die schweizerischen meteorologischen und klimatologischen Daten gebührenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne den Informationsauftrag und die wissenschaftliche Tätigkeit von MeteoSchweiz zu schmälern?
2. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus gebührenpflichtigen Daten und in welchem Verhältnis stehen sie zum durch die Gebührenerhebung verursachten Zusatz-Aufwand? Ist der Bund gewillt, die Kosten der Liberalisierung zu übernehmen?
3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Wissensgesellschaft wie die Schweiz selbst erhobene naturwissenschaftliche Daten frei zugänglich und gebührenfrei auf dem Internet zur Verfügung stellen sollte?
4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die kostenlose Zurverfügungstellung von wissenschaftlich erhobenen Daten, deren Nutzung vermehrt wird und damit ihr volkswirtschaftlicher Nutzen steigt?
Begründung:
Dank modernen Datenerfassung- und Informationstechnologien werden viele naturwissenschaftliche Daten mit öffentlichen Mitteln generiert, die nicht nur der Forschung sondern auch der Zivilbevölkerung zur Verfügung gestellt werden sollten. Gerade die Meteodaten stossen auf grosses Interesse. Heute sind nur wenige meteorologische und klimatologische Daten auf der Homepage von MeteoSchweiz gratis verfügbar. So werden beispielsweise Temperatur-, Niederschlags-, Luftfeuchtigkeitsdaten nur für die letzten 24 Stunden publiziert und die Radarbilder werden nur mit Zeitverzug aufgeschaltet. Mit der Beseitigung der Gebühren auf den Daten wird eine Hürde für die Benützung der Daten abgeschafft. Als erwünschte Folge wird durch die Mehrnutzung Mehrwert aus den Daten geschaffen.
Antwort des Bundesrates vom 01.09.2010:
1. Der Bundesrat hat am 16. Dezember 2009 das Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie MeteoSchweiz im Rahmen einer “generellen Reform” beauftragt, die Datenliberalisierung an die Hand zu nehmen und ein Detailkonzept zur Kompensation der entstehenden Einnahmenverluste auszuarbeiten. MeteoSchweiz soll meteorologische und klimatologische Daten so weit kostenlos zur Verfügung stellen, dass dadurch das übergeordnete Ziel der Reform nicht gefährdet wird, nämlich die Stärkung des volkswirtschaftlichen Nutzens des Bundesamtes. Im Rahmen des Reformprojekts läuft zurzeit die Analysephase. Daher sind noch keine verbindlichen Aussagen möglich.
Bei der Umsetzung ist MeteoSchweiz bestrebt, aus den Erfahrungen anderer Länder zu lernen. Mit wenigen Ausnahmen (Norwegen, USA) gibt es im Bereich der meteorologischen Daten immer noch eine Gebührenpflicht und Einschränkungen beim freien Zugriff auf Daten. Einschränkungen bestehen z.B. durch zeitliche Verzögerung der zur Verfügung gestellten Daten oder Limitierung der abfragbaren Datenmenge; selbst bezüglich Datenliberalisierung fortgeschrittenere Länder wie Holland und Neuseeland praktizieren solche Verfahren. Der mit Datenlieferungen verbundene spezielle Aufwand wird überall verrechnet. lm Rahmen der oben erwähnten Analyse werden deshalb die Vor- und Nachteile einer gebührenfreien Datenabgabe versus Gebührenpflicht und Einschränkungen beim Datenzugriff umfassend geprüft. Neben einer gesamten volkswirtschaftlichen Einschätzung müssen spezifisch die volkswirtschaftlichen Vor- und Nachteile für die Zivilbevölkerung (beispielsweise Verbesserung der Sicherheit vor Naturgefahren durch möglichst ungehinderten Zugang zu meteorologischen Daten), für private Unternehmen sowie für staatliche Körperschaften (Bund, Kantone, Gemeinde) berücksichtigt werden.
2. Die finanzwirksamen Einnahmen aus den Datengebühren betragen jährlich rund 1 Mio. CHF. Der ebenfalls in Rechnung gestellte Aufwand für Kundenberatung, Datenbereitstellung etc. beträgt knapp 0.2 Mio. CHF. Innerhalb der Bundesverwaltung werden Daten mit Leistungsverrechnungen beglichen. Der nicht finanzwirksame Erlös hieraus beträgt 0.3 Mio. CHF. Für die Leistungsverrechnung von Daten entsteht kein zusätzlicher Aufwand. Für die Verwendung in Forschung und Lehre werden die Daten mit 100% Rabatt, d.h. kostenlos abgegeben. Die mit diesem Rabatt abgegebenen Daten haben einen Gebührenwert von rund 5 Mio. CHF, der damit verbundene zusätzliche Bearbeitungsaufwand ist klein (0.05 Mio CHF). Die Datenliberalisierung muss im Budget von MeteoSchweiz haushaltsneutral umgesetzt werden.
3. Der Bundesrat teilt die Meinung der Interpellanten und ist der Auffassung, dass diesem Anliegen in hohem Masse Rechnung getragen wird. Der freie und kostenlose Zugang zu Daten auf dem Internet muss mit verhältnismässigem Mitteleinsatz geschehen und darf die Hauptaufgaben der betroffenen Verwaltungseinheiten nicht schmälern.
Der Bundesrat ist überdies der Auffassung, dass neben dem einfachen Zugang die langfristige Sicherstellung der wissenschaftlichen Daten einen hohen Stellenwert geniesst. Aus diesem Grund ist MeteoSchweiz daran, zusammen mit dem Bundesarchiv zeitgemässe Lösungen für die dauernd sichere Aufbewahrung und Zugänglichkeit der meteorologischen und klimatologischen Daten umzusetzen.
4. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass ein zeitgemässer gesetzlicher Rahmen bereitsteht, der sinngemäss auf meteorologische und klimatologische Daten angewendet werden kann und den Anliegen der Interpellanten Rechnung trägt, insbesondere was den volkswirtschaftlichen Nutzen der Daten anbelangt. Er hat 2003 das “Umsetzungskonzept zur Strategie für Geoinformation beim Bund” verabschiedet. In der Botschaft zum Bundesgesetz über Geoinformation von 2005 schreibt er weiter: “Die Abgabe der Daten hat gemäss dieser Strategie möglichst günstig zu erfolgen, als Fernziel werden für bestimmte Produkte nur noch die Kosten der Aufbereitung und Auslieferung in Rechnung gestellt. Aus finanziellen Gründen kann dieses Ziel allerdings nicht wie ursprünglich geplant realisiert werden. Das Gesetz sieht deshalb für die Abgabe der Daten auch einen Beitrag an die Infrastrukturkosten, bei gewerblicher Nutzung auch an die Investitions- und Nachführungskosten vor.” Ebenso regelt das Gesetz den Datenaustausch unter Behörden.
Im Rahmen der Reform wird MeteoSchweiz abklären, wie weit der oben erwähnte Rahmen auf meteorologische und klimatologische Daten übertragbar ist und wie weit das damals formulierte Fernziel in diesem spezifischen Fall erreicht werden kann.
Beschaffung von Open Source Software. Anpassung der AGB
Nr. 12 – 11.12.2009 – Motion 09.4302 – Alec von Graffenried
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
1. Der Bundesrat wird eingeladen, mittels verwaltungsinternen Weisungen sicherzustellen, dass die Bundesstellen bei Ausschreibungen die vollumfängliche Akzeptanz der AGB Bund nicht mehr zum Eignungskriterium (Muss-Kriterium) erklären, sondern sie ausschliesslich als Zuschlagskriterium (Kann-Kriterium) festlegen.
2. Die AGB Bund sowie die Beschaffungsrichtlinien des Bundes sind derart anzupassen, dass Informatik-Lösungen, basierend auf Open Source Software (OSS), bei der Beschaffung messbar gleiche Chancen haben wie proprietäre Lösungen.
BegründungIn der Open Source Strategie Bund aus dem Jahre 2005 ist festgehalten (Fussnote 1):
“Die wichtigste Rahmenbedingung für einen erfolgreichen Einsatz von OSS [Open Source Software] in der Bundesverwaltung ist, dass sie in der Beschaffung und beim Einsatz mit ‘gleich langen Spiessen’ gegen CSS [Closed Source Software] antreten kann.”
Ein juristisches Gutachten (Fussnote 2) hat gezeigt, dass die heutigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (AGB Bund, Fussnote 3) mit Blick auf Open Source Software angepasst werden müssen. Auch die Praxis bestätigt den Anpassungsbedarf. Die AGB Bund diskriminieren die Beschaffung von OSS gegenüber CSS.
Die AGB Bund und die Informatik-Beschaffung generell gehen von einem klassischen proprietären Vertragsmodell aus. Deshalb sind Anforderungen an Gewährleistung und Haftung in den AGB Bund nicht vereinbar mit den Gewährleistungs- und Haftungsbedingungen von Open Source Lizenzen. Die Vertragsverhältnisse bei OSS, die möglichen Vertragstypen und die gänzlich andere Kosten- und Verantwortlichkeitsstruktur von OSS Dienstleistern werden nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Anpassung ist momentan auch nicht in der laufenden Revision der AGB Bund (Fussnote 4) vorgesehen.
Aus diesen Gründen sollen die Rahmenbedingungen mit den AGB bei den Ausschreibungen angepasst werden, damit OSS Anbieter gleich lange Spiesse erhalten.
Dazu könnte den beschaffenden Stellen ein verbindliches Handbuch zur Verfügung gestellt werden, in dem beschrieben ist, wie im Rahmen von öffentlichen Informatik-Ausschreibungen auf Besonderheiten von OSS (Lizenzen, Copyleft, Verantwortlichkeiten, Haftungsaufteilung, Geschäftsmodellen etc.) Rücksicht zu nehmen ist.
Die Bekanntheit und Verwendung der Open Source Lizenz “GPL der SIK” (Fussnote 5) soll gefördert werden, da sie der Verwaltung die Veröffentlichung von Open Source Software unter schweizerischem Urheberrecht erlaubt.
Fussnoten
1. http://www.isb.admin.ch/themen/strategien/00745/00750/index.html
2. Siehe Dr. Ursula Widmer: “Gutachten betreffend Rechtsfragen bei Beschaffung und Einsatz offener Software in der Schweizerischen Bundesverwaltung (Projekt OPUS) vom 21. November 2003″, http://tinyurl.com/ossgutachten
3. http://www.gimap.admin.ch/grundlagen/agb/d/
4. http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
5. http://www.sik.ch/dok/GPL-der-SIK-2-0.pdf
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Der Bund muss jederzeit die Operabilität seiner Informatik gewährleisten. Beschaffungen von Informatikmitteln und -dienstleistungen werden auf Grundlage der spezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikleistungen vertraglich vereinbart. Die einheitliche Anwendung der IT AGB des Bundes dient der Rechtssicherheit. Diese bestehenden IT AGB des Bundes werden aktuell revidiert.
Mit der Revision der IT AGB des Bundes einher geht eine Praxisänderung, wonach bei Beschaffungen die Akzeptanz der IT AGB des Bundes künftig im Regelfall als Zuschlagskriterium ausgestaltet werden soll. Die Beschaffungskommission des Bundes, in welcher die Bundesstellen vertreten sind, welche die IT AGB des Bundes verwenden, hat der Praxisänderung zugestimmt. Sie wurde im Rahmen des öffentlichen Anhörungsverfahrens über die revidierten IT AGB des Bundes im vergangenen Herbst bekannt gemacht und dabei im Bericht zu den revidierten IT AGB des Bundes erläutert. In den Vernehmlassungen seitens der IT-Branche wurde die Ausgestaltung der Akzeptanz der IT AGB des Bundes als Zuschlagskriterium bei Beschaffungen grundsätzlich begrüsst. In dieser Hinsicht erkennt der Bundesrat die Anliegen des Motionärs als erfüllt an.
Die Erarbeitung neuer bzw. zusätzlicher Inforamtik-AGB, etwa open source spezifischer, ist nicht Gegenstand der laufenden IT AGB – Revision. Nach Meinung von Informatikrechtsexperten sind die bestehenden IT AGB auch für die Beschaffung von open source Produkten verwendbar, wobei einzelne Bestimmungen jeweils bei einer Beschaffung durchaus an die konkreten Erfordernisse angepasst werden können. In der Praxis akzeptieren auch open source Software – Anbieter die IT AGB des Bundes. Gerade durch die vorstehend aufgezeigte Praxisänderung wird die Flexibilität erhöht, einzelne Bestimmungen der AGB abzuändern oder weg zu bedingen, um spezifischer verschiedene Geschäftsmodelle berücksichtigen zu können (insbes. auch OSS-Geschäftsmodelle). Die konkrete Regelung im Einzelfall hat im Vertrag zu erfolgen. Mit den in der laufenden Revision vorgenommenen Änderungen der IT AGB des Bundes und der Beschaffungspraxis verfügen die Vergabestellen des Bundes über das zur diskriminierungsfreien Beschaffung von open source Software notwendige Instrumentarium; eine weiter gehende Regelung oder Anpassung der IT AGB des Bundes erscheint dem Bundesrat deshalb zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
Mehr digitale Nachhaltigkeit in der Informatik des VBS
Nr. 11 – 09.12.2009 – Postulat 09.4136 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Symptomatisch für den heutigen Zustand der Informatik Bund muss festgestellt werden, dass sich auch die Informatik des VBS in einer hohen Abhängigkeit zu proprietären Software-Herstellern befindet. Obwohl sich laut Pressemitteilung vom 26. Oktober 2009 die Informatik des VBS den Untersuchungen einer Task Force unterziehen muss, hat das Departement gemäss SHAB noch am 16. November 2009 Software-Beschaffungen in der Höhe von 150 Millionen Franken mehrheitlich für SAP-Leistungen bezogen.
Um künftig Lieferantenabhängigkeiten und Inkompatibilitäten zu verringern und die Digitale Nachhaltigkeit der Informatik zu erhöhen, wird die “Task Force Informatik VBS” aufgerufen, im Rahmen ihrer Untersuchung folgende Fragen zu klären:
1. Abhängigkeiten zu Software-Lieferanten kritisch prüfen;
2. Empfehlungen zur Verminderung dieser Abhängigkeiten entwickeln;
3. Sicherstellen, dass neue Software immer Plattform- und Browser-unabhängig ist;
4. Künftig die Verwendung von Open Standards und offenen Schnittstellen vorschreiben;
5. Mitarbeitende des VBS über Open Source Software weiterbilden;
6. Die Schaffung einer Open Source Kompetenzstelle in der VBS-Informatik prüfen.
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die Task Force Informatik VBS hat ihre Arbeit am 1. November 2009 begonnen und befindet sich in der Phase, sich einen detaillierten Überblick zu verschaffen.
Die strategischen Grundsätze der Open-Source-Strategie des Bundes bilden generell die Basis für den Einsatz sowohl von Open Source Software (OSS) als auch von Closed Source Software (CSS): Gleichbehandlung von OSS und CSS, Wiederverwendbarkeit von eigenentwickelter Software und Voraussetzungen schaffen für den Einsatz von OSS.
Die Abhängigkeit von einzelnen Anbietern ist auch für das VBS und speziell die Armee ein immer wiederkehrendes Thema und besonders bei Führungs- und Informationssystemen der Armee (C4ISTAR) erheblich, da es keinen Markt mit Standardprodukten gibt. Die Komplexität der Materie fördert diese Abhängigkeiten zusätzlich. Die damit verbundenen Risiken werden kommerziell mit vertraglichen Vereinbarungen (Einsicht in die Kalkulation) und technisch mit zunehmenden Standardisierungs- resp. Architekturvorgaben sowie die strategische Ausrichtung auf eine “Service-orientierte Architektur” (SOA) minimiert. Auf die Standardisierung wird nicht nur wegen des Verbundes von komplexen Systeme hohes Gewicht gelegt, sondern auch um zunehmend herstellerunabhängig zu werden. Mit der Task Force Informatik VBS dürften die Architekturvorgaben detaillierter erfolgen und stringenter eingefordert werden. Damit wird sich die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten weiter reduzieren lassen und Inkompatibilitäten können verringert werden.
Zu den im Postulat gestellten Fragen kann folgendes festgehalten werden:
1./2. Die Abhängigkeit von Software Lieferanten wird jeweils im Rahmen der Risikobetrachtung bei den einzelnen Beschaffungsvorhaben geprüft. Im Besonderen für Führungs- und Informationssysteme der Armee gibt es aber keinen Markt – weder für Standard- noch für Open Source Produkte. Die Abhängigkeiten werden soweit wie möglich mittels Standardisierung und Architekturvorgaben reduziert.
3. Durch den eingeschränkten Markt bezüglich Systemen, welche im Besonderen die Armee einsetzt, kann eine Plattform- und Browserunabhängigkeit nicht in jedem Falle sichergestellt werden. Mit der strategischen Ausrichtung auf eine Service-orientierte Architektur wurde aber ein Schritt in diese Richtung unternommen.
4. Standardisierte Schnittstellen und Dateiformate sind die Basis für Interoperabilität und Austauschfähigkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie und bilden damit die Grundlage für nachhaltige Systeme mit hoher Investitionssicherheit. Bei der Wahl des Standards für die internen Dokumente und Systeme des VBS ist jedoch nicht nur die Offenheit standardisierter Schnittstellen entscheidend. Die de-facto Situation bei bestehenden Dokumenten und Systemen sowie die Systeme der in- und ausländischen Partnerorganisationen der Armee sowie deren Standards müssen auch berücksichtigt werden. Aus diesen Gründen könnte eine entsprechende Vorschrift nicht durchgesetzt werden.
5. Die Weiterbildung der Mitarbeiter des VBS erfolgt über die heute schon bestehende e-learning Plattform der Schweizer Armee. Es ist wirtschaftlich sinnvoll, dass bestehende Plattformen verwendet und nicht neue beschafft werden.
6. Kompetenzstellen für Beschaffung, Entwicklung und Betrieb von IKT-Systemen wurden dort eingerichtet, wo die Vereinheitlichung und Bündelung unternehmenskritischer Leistungen erforderlich war. So verbessert z.B. das Kompetenzzentrum SAP vor allem die Leistungen für das Finanz- und Personalwesen, die Logistik und die Bewirtschaftung der Immobilien. Für den Aufbau eines Open-Source-Kompetenzzentrums fehlen sowohl die Voraussetzungen aus Geschäftssicht wie auch die finanziellen und personellen Ressourcen.
Freie Veröffentlichung von digitalen Kartografiedaten der swisstopo
Nr. 10 – 07.12.2009 – Frage 09.5644 – Christian Wasserfallen
Status: erledigt
Eingereichter Text
Der volkswirtschaftliche Nutzen durch innovative Dienstleistungen bei der freien Veröffentlichung der digitalen Schweizer Kartografiedaten wäre sehr hoch. Das hervorragende Kartenmaterial liesse sich in verschiedensten Bereichen nutzen.
Welche Möglichkeiten bestehen, um das gesamte digitale Kartenmaterial der Swisstopo der Bevölkerung frei zur Verfügung zu stellen (Creative Commons)?
Antwort des Bundesrates vom 07.12.2009
Der Bundesrat hat die volkswirtschaftliche Bedeutung der Geoinformation erkannt und bei der Erarbeitung des Geoinformationsgesetzes berücksichtigt. Das Geoinformationsgesetz fand in der parlamentarischen Behandlung breite Akzeptanz und wurde per 1. Juli 2008 in Kraft gesetzt. Am 18. November 2009 hat der Bundesrat die Teilrevision der Geoinformationsverordnung verabschiedet. Er hat gleichzeitig einer interdepartementalen Arbeitsgruppe den Auftrag erteilt, Szenarien für eine Free-Access-Lösung für Geobasisdaten des Bundes auszuarbeiten. Der Bericht wird Ende 2010 vorliegen und erstreckt sich auch auf die Prüfung eines Free-Access-Zugangs zu weiteren Bundesdaten. Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es deshalb verfrüht, Aussagen zur freien Verfügbarkeit der Geobasisdaten des Bundes zu machen. Der Bundesrat wird Anfang 2011 zur Thematik des Free-Access-Zugangs Stellung nehmen.
Fragwürdige Vista-Migration der Bundesverwaltung
Nr. 9 – 23.09.2009 – Interpellation 09.3804 – Alec von Graffenried
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Die Bundesverwaltung migriert auf Microsoft Windows Vista und Microsoft Office 2007 und führt weitere Microsoft Produkte im Rahmen des standardisierten Arbeitsplatzes Bund ein.
Der Bundesrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Stand der Migration in den jeweiligen Departementen?
2. Konnte der ursprüngliche Zeitplan überall eingehalten werden?
3. Welche genauen Kosten (Lizenzen, Datenmigrationen, Neuprogrammierung von Anwendungen, Umschulungen, Arbeitsausfall etc.) erzeugt das Migrationsprojekt für die gesamte Verwaltung?
4. Wann muss mit weiteren Migrationsprojekten gerechnet werden angesichts der Tatsache, dass Microsoft selber bereits heute vom Wechsel auf Vista abratet und eine Migration auf das neue Windows 7 hinweist?
5. Wieso wurde von Microsoft ein Gesamtpaket von nicht zwingend zueinander gehörenden Software-Lösungen beschafft und wieso wurden nicht einzelne Anwendungsbereiche an andere Leistungserbringer vergeben, um damit die Abhängigkeit von Microsoft nicht noch weiter zu verstärken?
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die Bundesverwaltung führt bis 2011 einen standardisierten IT-Arbeitsplatz ein, um die Zusammenarbeit im Bund zu vereinfachen und um Kosten zu sparen. Gleichzeitig werden ca. 80 Einsatzgebiete und zugehörige Produkte standardisiert. Davon sind auch die eingesetzten Microsoft Produkte betroffen. Mit diesem Vorhaben und insbesondere durch die Standardisierung können die Betriebskosten in der Büroautomation pro Jahr um über 10 Mio. CHF gesenkt werden.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes in der Bundesverwaltung ist im Zeitraum Mitte 2008 bis Ende 2011 geplant. Die Einführung ist bereits abgeschlossen für die Verwaltungseinheiten des EVD und für die BK. Im VBS ist die Einführung zu 90% abgeschlossen. Die Arbeitsplätze von EDI, EJPD, EFD und UVEK werden im Zeitraum 2010 bis 2012 migriert werden.
2. Der ursprüngliche Zeitplan wurde mit dem Programmauftrag im Jahr 2006 erarbeitet. Der zunächst auf Mitte 2011 geplante Abschluss wurde vorerst um ein halbes Jahr (auf Ende 2011) verschoben. Die Gründe für die Verzögerungen in einzelnen Projekten liegen u.a. darin, dass die Departemente die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes nutzen, um Bereinigungen an ihrem Fachanwendungsportfolio vorzunehmen. Aufgrund einer Änderung des Projektauftrages im Falle der bisher noch nicht umgestellten Departemente EDI, EJPD, EFD und UVEK ergibt sich nun eine Verzögerung bis Mitte 2012.
3. Die ausgabewirksamen Kosten der Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes belaufen sich auf ca. 43.5 Mio. CHF. Nicht darin enthalten sind Aufwendungen für Lizenzen, da diese bereits in der Vergangenheit erworben wurden. Vielmehr umfasst dieser Betrag insbesondere die Aufwendungen für Dienstleistungen zur Implementierung der Releasewechsel bei den Produkten für Kernfunktionen, welche durch die Standardisierung auf ca. 80 Einsatzgebiete reduziert werden konnten, sowie die Umschulungskosten. Für diese Projektausgaben wurde mit dem Voranschlag 2008 der Verpflichtungskredit “Programm Büroautomation Bund (BA-Bund)” im Umfang von 43.5 Mio. CHF bewilligt. Der Verpflichtungskredit umfasst die gesamten Kosten der zentral gesteuerten Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes und der Migration auf die neue Generation der Büroautomation auf der Basis von Vista und Office 2007.
Dazu kommen noch Kosten von ca. 15 Mio. CHF für Tests und teilweise für die Anpassung aller mit der Büroautomation verknüpften Fachanwendungen. Diese Umstellung der abhängigen Fachanwendungen kann nur von den Ämtern beurteilt und gesteuert werden, deshalb sind sie nicht Teil des Verpflichtungskredits.
4. Die Einführung des standardisierten IT-Arbeitsplatzes sieht als Betriebssystem auf dem Client Windows (in der Version Vista) vor. Grundsätzlich ist eine Aktualisierung von Software im Rhythmus von 3-6 Jahren in allen Gebieten der Informatik üblich, um die Betriebssicherheit aufrecht zu erhalten und neue Anforderungen abzudecken. Kleine Anpassungen sind in der Bundesverwaltung voll automatisiert und werden laufend durchgeführt (Virenschutz aktualisieren, Fehlerbehebung und automatisierbare Erneuerungen). Die Empfehlung von Microsoft, direkt auf Windows 7 zu migrieren, wurde für die noch nicht migrierten Departemente evaluiert. Sie und die Parlamentsdienste werden nun direkt auf Windows 7 migrieren.
5. Ob in einem bestimmten Einsatzgebiet eine neue Software eingeführt, eine bestehende Software teilweise abgelöst oder eine bestehende Software weiter verwendet wird, entscheidet sich unter Abwägung von Kosten und Nutzen sowie unter Berücksichtigung der IT-strategischen und finanziellen Vorgaben. Die Abhängigkeit von Software Lieferanten wird jeweils im Rahmen der Risikobetrachtung bei der Strategiefestsetzung geprüft und soweit wie möglich mittels Standardisierung und Architekturvorgaben reduziert. Die Beschaffung der benötigten Software erfolgt unter Berücksichtigung der strategischen und beschaffungsrechtlichen Vorgaben.
Die in der Bundesverwaltung vorhandenen Microsoft Produkte wurden über viele Jahre erworben und sind über die Jahre zum heute im Einsatz stehenden Gesamtpaket gewachsen. Da die entsprechenden Lizenzen mithin bereits erworben sind, hat die Bundesverwaltung bei Microsoft aktuell nur noch die Wartung dieser Produkte einzukaufen. Der kürzlich abgeschlossene Wartungsvertrag für den Zeitraum 2009-2011 ist zurzeit Gegenstand eines Beschwerdeverfahrens.
Willkür bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Massnahmen des Bundesrates
Nr. 8 – 12.06.2009 – Interpellation 09.3675 - J. Alexander Baumann
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
1. Welche grösseren Bundesaufträge wurden in den letzten zwei Jahren an private Unternehmen vergeben, und welche Unternehmen profitierten nach welchem Zuschlagsverfahren von solchen Aufträgen (bitte in einer Übersicht darstellen)? Besonders von Interesse sind dabei freihändig vergebene Aufträge.
2. Wie begründet und beurteilt der Bundesrat die freihändige Vergabe von verschiedenen Grossaufträgen an Microsoft seitens der Bundesverwaltung und der SBB als bundeseigener Betrieb?
3. Welche Konsequenzen und Massnahmen wird der Bundesrat ergreifen, falls sich herausstellt, dass diese Auftragsvergaben nicht im Einklang mit dem BoeB und VoeB geschehen sind?
4. Wird es für die Vergabe der Infrastruktur- und der Informatikprojekte im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Passes neue Ausschreibungen geben? Wenn nein, warum nicht?
Begründung
Dem Bundesrat liegt die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs als Voraussetzung für eine gesunde Wirtschaft sehr am Herzen. Zu diesem Zwecke unterhält er sogar eine Wettbewerbskommission (Weko), weIche die Privatwirtschaft kontrolliert, Projekte prüft, absegnet oder verbietet und Unternehmen gegebenenfalls bestraft. Der Bund selbst und seine Behörden haben als Auftraggeber in grossem Umfang eine ganz besonders wichtige Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft und eine hohe Verantwortung gegenüber dem Volk als Zahler dieser Projekte. Leider scheint der Bund dieser Funktion und Verantwortung nicht gewachsen zu sein, sodass das Bundesverwaltungsgericht die freihändige Vergabe eines 42-Millionen-Franken-Auftrages an Microsoft stoppen musste.
Antwort des Bundesrates vom 26.08.2009
Der Bundesrat hält vorweg fest, dass die Weko nicht nur für private Unternehmen zuständig ist, sondern auch für die Überprüfung der Geschäftstätigkeit des Bundes. Vorausgesetzt ist jedoch in beiden Fällen die kartellrechtliche Relevanz der Tätigkeit.
Die Beschaffungen der Bundesverwaltung erfolgen nach den Prinzipien und Vorgaben des Beschaffungsrechts. Die Vergabestellen wählen für ihre Beschaffungsvorhaben jeweils das adäquate und beschaffungsrechtskonforme Vergabeverfahren. Grundsätzlich sind alle Beschaffungen nach dem Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1) ab dem jeweils einschlägigen Schwellenwert im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zu publizieren, unabhängig vom gewählten Vergabeverfahren (sogenannte WTO-Beschaffungen). Diese WTO-Beschaffungsvorhaben werden regelmässig im offenen oder selektiven Vergabeverfahren öffentlich ausgeschrieben und allein in den vom Beschaffungsrecht vorgesehenen Ausnahmegründen freihändig vergeben. Die Verfahren unterstehen dem Rechtsmittelschutz der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht in erster und an das Bundesgericht in zweiter Instanz.
1. Der Bund führt keine Beschaffungsstatistik entsprechend den von den Interpellanten erfragten Kriterien. Der Aufbau der Statistik Beschaffung ist jedoch am Laufen. Ab 2010 kann mit einer neuen Statistik zu den Beschaffungszahlen ab 2009 gerechnet werden. Der Bundesrat beschränkt sich daher bei der vorliegenden Antwort allein auf Zahlen des Eidgenössischen Finanzdepartementes (EFD), des Bundesamtes für Bauten und Logistik (BBL).
Der Bereich Logistik des BBL beschafft im Auftrag der Verwaltungseinheiten zentral für die gesamte Bundesverwaltung Informatik- und Telekommunikationsmittel, Publikationen, Büroausrüstung sowie die Raumausstattung.
In der beiliegenden Übersicht der Vergaben des BBL der Jahre 2007 und 2008 (Beilage) sind die vom BBL abgewickelten WTO-Vergaben abgebildet, unter Aufführung des jeweiligen Vergabeverfahrens, des berücksichtigten Anbieters sowie des Zuschlagbetrages. Grossmehrheitlich erfolgen Beschaffungen im offenen oder selektiven Verfahren. Freihändige Vergaben sind die Ausnahme, die dann zum Tragen kommen, wenn der Wettbewerb nicht spielt oder andere, gesetzliche Gründe die direkte Auftragsvergabe vorsehen, so etwa Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit, technische Besonderheiten des Auftrages, Gründe des Schutzes geistigen Eigentums, bei dringlichen Beschaffungen oder Folgebeschaffungen. Für die freihändigen Vergaben liegen die gesetzlich vorgeschriebenen Begründungen vor.
Sämtliche vom BBL erteilten Zuschläge, auch diejenigen im freihändigen Vergabeverfahren, werden im amtlichen Publikationsorgan SHAB (Schweizerisches Handelsamtsblatt) veröffentlicht und geniessen den Rechtsmittelschutz der Beschwerdemöglichkeit. Gegen freihändige Vergaben des BBL sind in den Jahren 2007 und 2008 keine Beschwerden erhoben worden.
2. Bereits Anfang der 1990er Jahre, vor dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, wurden in der Bundesverwaltung diverse Software-Produkte der Firma Microsoft breit eingesetzt.
Anfang 2009 erteilte der Bund Microsoft den Zuschlag für die Fortsetzung der Wartung und den Support des standardisierten Arbeitsplatzes des Bundes (BAB). Die Erneuerung des Vertrages bewirkt keine Ausweitung der beschafften Leistungen. Aus Gründen der Immaterialgüterrechte und des technischen Know-hows können jedoch Wartungsleistungen an eingesetzten Produkten grundsätzlich allein von der Herstellerin bzw. der Rechtsinhaberin erbracht werden. Die freihändige Vergabe der Verlängerung eines bestehenden Vertrages erfolgte denn auch unter Abstützung auf die den freihändigen Verfahren zugrunde liegenden Kriterien, insbesondere die Kriterien der technischen Besonderheit des Auftrags sowie des Schutzes des geistigen Eigentums.
Die zeitliche Koinzidenz mit der Vergabe der SBB an Microsoft ist zufällig. Die Vergabe der SBB hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Zuschlag ist inzwischen in Rechtskraft erwachsen.
3. Der Bundesrat geht davon aus, dass die Erteilung des Zuschlags an Microsoft rechtsmässig erfolgt ist. Er hat zur Kenntnis genommen, dass das Bundesverwaltungsgericht in der Beschwerdesache Open Source Software gegen die Schweizerische Eidgenossenschaft mit Entscheid vom 2. Juli 2009 das Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung abgewiesen hat. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes in der Sache selbst ist nun abzuwarten. Der Bundesrat wird anschliessend prüfen, ob allfällige Massnahmen zu treffen sind.
4. Für die Vergabe der Infrastruktur- und der Informatikprojekte im Zusammenhang mit der Einführung des biometrischen Passes stehen zurzeit keine Ausschreibungen an, da diese bereits erfolgt sind. Im Rahmen des Projektes zur definitiven Einführung elektronischer Pässe per 1. März 2010 erfolgte im Jahr 2007 eine öffentliche Ausschreibung nach den Regeln des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB; SR 172.056.1). Mit dieser Ausschreibung wurde die notwendige Infrastruktur zur Beantragung von Pässen mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten beschafft; Publikumsdatum im SHAB: 22. November 2007.
Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Motion 09.3507 der SVP-Fraktion vom 5. Juni 2009 (Vergabe der Biometrie-Infrastruktur des neuen Passes. Neue Ausschreibung), wonach er den Anliegen der Motionäre grundsätzlich positiv gegenüber stehe und diese bei einer weiteren Beschaffung im Bereich der Biometrie prüfen werde.
Open-Source-Kompetenzzentrum
Nr. 7 – 12.06.2009 – Motion 09.3680 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Erklärung des Bundesrates vom 17.02.2010: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereichter Text
Für SAP, Oracle und GEVER gibt es bereits ein IT-Kompetenzzentrum. Der verstärkte und professionelle Einsatz von Open Source Software benötigt ebenfalls neue Kompetenzen in der Bundesverwaltung. Deshalb soll wie in Deutschland und in Holland auch in der Schweiz ein verwaltungsinternes Open-Source-Kompetenzzentrum mit den notwendigen personellen Ressourcen geschaffen werden. Folgende Dienstleistungen sollen erbracht werden:
1. Koordination von Einsatz und Weiterentwicklung von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung;
2. Gemeinsame Software-Entwicklungen unter Open-Source-Lizenzen vorantreiben;
3. Pflegen und Bereitstellen von Open-Source-Software Produktestandards;
4. Fördergelder für IT-Projekte entsprechend ihrem Anteil von Open-Source-Software verteilen;
5. Das Beziehungsnetz mit Verwaltungsstellen, Software-Firmen und der wissenschaftlichen Forschung fördern;
6. Den Austausch von Wissen (Informationen, Fallstudien, Erfahrungen etc.) fördern;
7. Gezielte, nicht wettbewerbsschädigende Hilfsmittel und Open-Source-Software für Schweizer KMU bereitstellen.
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die folgenden strategischen Grundsätze der Open-Source-Strategie des Bundes sind generell die Basis für den Einsatz sowohl von Open Source Software (OSS) als auch von Closed Source Software (CSS):
- Gleichbehandlung von OSS und CSS
- Wiederverwendbarkeit von eigenentwickelter Software
- Voraussetzungen schaffen für den Einsatz von OSS
Kompetenzzentren für Beschaffung, Entwicklung und Betrieb von IKT-Systemen wurden dort eingerichtet, wo die Vereinheitlichung und Bündelung unternehmenskritischer Leistungen dringend erforderlich ist. So verbessern z.B. die Kompetenzzentren SAP vor allem die Leistungen für das Finanz- und Personalwesen, die Logistik und die Bewirtschaftung der Bundesimmobilien. Oder das Kompetenzzentrum Internet unterstützt die Internet-basierten Auftritte und Dienstleistungen der Bundesstellen für Bürger, Wirtschaft und die eigene Verwaltung.
Für den Aufbau eines Open-Source-Kompetenzzentrums fehlen heute solche Voraussetzungen aus Geschäftssicht. Je nach IKT-Funktion, welche für die Unterstützung eines Geschäftsprozesses benötigt wird, ist in der Regel ein “make-or-buy’-Entscheid zu treffen. Dieser erfolgt neben den spezifisch OSS-relevanten Kriterien – Verfügbarkeit des Quellcodes und lizenzkostenfreie Nutzung – aufgrund weiterer wichtiger Kriterien wie etwa garantierte Weiterentwicklung und Releasefähigkeit, garantierter Support und Wartung, rechtlich gesicherte und wirtschaftliche Bezugskonditionen, Unterstützung von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen sowie die Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkten und Leistungen. Unter dem aktuellen Spardruck können zudem keine neuen Aufgaben des Bundes finanziert werden.
Zu den in der Motion vorgeschlagenen Dienstleistungen eines Kompetenzzentrums des Bundes kann folgendes festgehalten werden:
- Die Vorschläge 1, 5 und 6 sind bereits heute durch die aktive Mitarbeit der Bundesverwaltung und insbesondere des Informatikstrategieorgans Bund (ISB) in folgenden Gremien und bei Veranstaltungen erfüllt: LiSoG, /ch/open, Behördentage, SIK Arbeitsgruppe OSS, OSS Community des Bundes, Beteiligung an FOSS-Studien, eCH.
- Zum Vorschlag Nr. 2: Die Förderung der für die Schweiz angepassten General Public License (GPL-CH) und der Swissforge der SIK durch die Bundesverwaltung erfüllen dieses Anliegen bereits. Dieses Anliegen betrifft nicht primär die Bundesverwaltung, sondern gilt vielmehr für die öffentliche Hand und für alle Unternehmen der Schweiz.
- Zum Vorschlag Nr. 3: Das Enterprise Open Source Directory (http://www.eosdirectory.com) und die Kataloge unter opengovernment.ch führen zu starken Anreizen, für das betreffende Einsatzgebiet das bereits erhältliche Open Source Produkt einzusetzen, was einer Standardisierung nahe kommt.
Die Informatikrat Bund hat für bestimmte Einsatzgebiete in der Bundesverwaltung auch den Einsatz von OSS-Produkten zum verbindlichen Standard erklärt. So sind z.B. SuSE-Linux und Geocat II (Geographischer Geodatenkatalog von swisstopo) bundesweite Produktstandards.
- Zum Vorschlag Nr. 4: Dieser Vorschlag widerspricht nicht nur dem strategischen Grundsatz der OSS-Strategie “Gleichbehandlung von OSS und CSS”, sondern auch den in Artikel 94 der Bundesverfassung verankerten Grundsätzen der Wirtschaftsordnung. Die Verteilung von Fördermitteln für IT-Projekte mit Open Source Software stellt eine Diskriminierung der übrigen IT-Projekte dar und führt insofern zu Wettbewerbsverzerrungen. Gemäss Bundesgesetz über Subventionen und Abgeltungen (SuG; SR 616.1) setzt das Ausrichten von Fördermitteln einen Erlass voraus, dieser fehlt jedoch. Soweit die Massnahme vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit abweicht oder sich gegen den Wettbewerb richtet, muss sie überdies in der Verfassung verankert sein. Auch dieses Erfordernis ist nicht erfüllt.
- Zum Vorschlag Nr. 7: Die KMU-Förderung ist bislang kein explizites Ziel der Informatikstrategie der Bundesverwaltung. Im Zusammenhang mit der Förderung der KMU stellt das Seco verschiedene Instrumente und eine Plattform zur Verfügung.
Mehr öffentliche Ausschreibungen von grossen Informatikaufträgen
Nr. 6 – 12.06.2009 – Motion 09.3663 – Edith Graf-Litscher
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Erklärung des Bundesrates vom 19.08.2009: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen:
1. Die zuständigen Bundesstellen werden angewiesen, keine Informatikbeschaffungen über 250 000 Franken ohne öffentliche Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt mehr vorzunehmen.
2. Beim Bundesamt für Justiz wird ein Rechtsgutachten über die Anwendbarkeit der Ausnahmetatbestände im Submissionswesen einverlangt.
3. Durch verbindliche Weisung an die Verwaltungsstellen wird sichergestellt, dass künftig freihändige Beschaffungen nur noch in absoluten Ausnahmefällen zugelassen werden.
4. Insbesondere auch bei mehrjährigen Lizenzverlängerungen und Wartungsverträgen für bereits im Einsatz stehende Software-Produkte wird eine öffentliche Ausschreibung obligatorisch vorgeschrieben.
BegründungWie der Bundesrat in der Antwort auf die Frage 09.5220 bekanntgegeben hat, sind in den letzten drei Jahren stattliche 90 Informatikaufträge in einem Wert von je über Franken 250 000 freihändig (ohne öffentliches Submissionsverfahren) vergeben worden. Dabei beruft sich der Bundesrat auf diverse Ausnahmebestimmungen. Diese Ausnahmebestimmungen enthalten einen grossen Interpretationsspielraum. Wenn wichtige Informatikprojekte ohne Einholen von Konkurrenzofferten direkt an IT-Firmen vergeben werden, wird der Wettbewerb untergraben, was staatsvertragswidrig ist und schädlich für die schweizerische Volkswirtschaft.
Investitionen in Informatikprojekte müssen nachhaltiger gestaltet und ein fairer Wettbewerb zwischen den IT-Firmen muss ermöglicht werden. Mit den vorgeschlagenen Massnahmen wird der IT-Standort Schweiz erhalten und gestärkt und werden gefährliche Klumpenrisiken vermieden.
Antwort des Bundesrates vom 19.08.2009
Das Vergaberecht unterscheidet hinsichtlich des Beschaffungsgegenstands nicht zwischen Informatik- und anderen Gütern und Dienstleistungen (vgl. Art. 6 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen, BoeB; SR 172.056.1). Je nach Art der Beschaffung (Bauten, Lieferungen oder Dienstleistungen) gelten unterschiedliche Schwellenwerte (vgl. Verordnung des EVD über die Anpassung der Schwellenwerte für das Jahr 2009; SR 172.056.12). Bei Beschaffungsvolumen über dem jeweiligen Schwellenwert muss das Vorhaben öffentlich ausgeschrieben werden (Art. 6 Abs. 1 BoeB). Es gibt nur wenige Situationen, in denen eine Vergabe im Wettbewerb nicht möglich ist und somit eine Ausnahme von der generellen Ausschreibungspflicht geltend gemacht werden kann (vgl. Art. 13 der Verordnung vom 11. Dezember 1995 über das öffentliche Beschaffungswesen, VoeB; SR 172.056.11). Bei Informatikbeschaffungen kommen meist die Ausnahmen gemäss Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c (“Technische Besonderheit”), Buchstabe d (“Unvorhersehbarkeit”) oder Buchstabe f (“Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen”) zur Anwendung. Falls die Voraussetzungen für eine Ausnahme gegeben sind, darf die Beschaffung freihändig erfolgen. Dies entbindet jedoch bei freihändigen Vergaben über dem WTO-Schwellenwert nicht von der Publikation des Zuschlages (analog zu den Zuschlägen im öffentlichen oder selektiven Verfahren) im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB). Zudem ist auch bei diesen freihändigen Vergaben der Rechtsmittelschutz zu gewähren. Nichtberücksichtigte Konkurrenten können so mit Beschwerde die gewählte Verfahrensform (freihändige Beschaffung statt öffentlicher Ausschreibung) oder die nicht korrekte Anwendung des Beschaffungsrechts rügen.
1. Basierend auf dem geltenden Recht erfolgt bei einer Güter- oder Dienstleistungsbeschaffung über dem WTO-Schwellenwert (von aktuell 248 950 Franken für Informatikmittel und -dienstleistungen) sowohl bei der öffentlichen WTO-Ausschreibung (offenes oder selektives Verfahren) als auch beim freihändigen Verfahren eine öffentliche Publikation (vgl. Art. 24 Abs. 2 BoeB). Die Forderung der Motionärin entspricht den gesetzlichen Vorgaben und ist bereits erfüllt. Die Bundesverwaltung wird auch weiterhin öffentliche Ausschreibungen und Ausnahmen davon (Art. 13 VoeB) im SHAB veröffentlichen.
2. Nichtberücksichtigte Konkurrenten können gegen eine Vergabe das Rechtsmittel der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht ergreifen. Das Bundesverwaltungsgericht überprüft die Verfügungen der Verwaltung (wie Ausschreibungen, Zuschläge oder Ausnahmen nach Art. 13 VoeB) auf die beschaffungsrechtskonforme Umsetzung der Vergabevorschriften. Durch die Möglichkeit der Rechtsmittelergreifung sorgen die Konkurrenten für die Kontrolle der Verwaltungstätigkeit durch die Justiz. Mit diesem Rechtsschutzsystem wird den Interessen der Wettbewerber direkt und effektiv Rechnung getragen. Die Gerichtsentscheide sorgen für die notwendigen Präzisierungen und Klarstellungen in der Interpretation und Umsetzung des Bundesvergaberechts. Eine zusätzliche Erläuterung durch ein Rechtsgutachten zur Rechtsanwendung ist nicht notwendig. Zudem sind die Gerichte bei ihrer Beurteilung konkreter Beschaffungen nicht an Auslegungen und Rechtsgutachten des Bundesamtes für Justiz gebunden. Die Einholung eines Rechtsgutachtens ist somit nicht nötig.
3. Die freihändige Beschaffung ist die Ausnahme von der Regel. Nur sofern die heute schon restriktiven Voraussetzungen erfüllt werden, können die Ausnahmen überhaupt angerufen werden. Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für freihändige Vergaben vorliegen, unterliegt nicht dem Ermessen der Verwaltung, sondern ist durch das Bundesverwaltungsgericht auf Beschwerde hin überprüfbar. Die geltende gesetzliche Regelung sowie die Praxis zu Artikel 13 VoeB mit der Möglichkeit der gerichtlichen Überprüfung von Vergabeverfahren bieten somit ausreichend Gewähr für eine rechtmässige Umsetzung der geltenden Gesetze im Beschaffungswesen. Die wenigen Möglichkeiten zur Begründung von freihändigen Vergaben sind im Gatt-Übereinkommen vom 15. April 1994 über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 0.632.231.422) vorgegeben. Sie werden im nationalen Beschaffungsrecht nicht erweitert.
4. In der Regel bieten die Lieferanten von Softwarelizenzen auch deren Wartung an. Die Beschaffung von Lizenzen und Wartung erfolgt somit meist zusammen. Einer Trennung von Lizenz und Wartung bzw. Pflege stehen häufig Gründe des Schutzes geistigen Eigentums entgegen. Oder es bestehen in besonderem Masse Verknüpfungen mit bereits erfolgten Beschaffungen, sodass für einen Anbieter- und Produktewechsel keine angemessenen Alternativen bestehen. Auch betriebswirtschaftlich oder ökologisch kann es unter Umständen sinnvoller sein, Weiterentwicklungen auf bereits bestehenden Systemen aufzubauen, statt jedes Mal ein komplett neues System entwickeln zu lassen. Dieser Investitionsschutz dient somit nicht nur dem Schutz eines ursprünglich vergebenen Auftragsvolumens für bestimmte Güter oder Dienstleistungen. Vielmehr erfasst er auch sämtliche betriebliche sowie organisatorische (zum Beispiel die Schulung von Mitarbeitenden auf ein bestimmtes System) oder technische Massnahmen, welche der Bund im Nachgang an eine Beschaffung ergriffen hat. Im Ergebnis will die Motionärin, dass für alle Informatikbeschaffungen über dem WTO-Schwellenwert Artikel 13 VoeB nicht mehr angewendet werden darf. Diese Einschränkung trägt weder den faktischen Gegebenheiten im Informatikbereich noch der Wirtschaftlichkeit angemessen Rechnung. Dies ist aus den dargelegten Gründen nicht sinnvoll und mit erheblichen Mehrkosten und -aufwänden (Folgekosten, Reorganisationen usw.) sowie einer Gefährdung der Erfüllung der gesetzlichen Aufträge der Bundesverwaltung verbunden. Der Bundesrat ist nicht bereit, mit der Umsetzung der Anliegen der Motionärin diese nicht zu rechtfertigenden Konsequenzen in Kauf zu nehmen.
Offene Informatikstandards in der Bundesverwaltung
Nr. 5 – 12.06.2009 – Motion 09.3668 – Thomas Weibel
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Erklärung des Bundesrates vom 17.02.2010: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, das Open Document Format ODF in der Schweizerischen Bundesverwaltung als Standard für Office-Dateien festzulegen, generell nur offene Datenstandards zu verwenden und seine Verwaltungsvorschriften derart anzupassen, dass im Bereich E-Government, bei Publikationen, Anträgen etc. keine Diskriminierung von Benutzern anderer Betriebssysteme und Software besteht.
Er stellt namentlich sicher:
- dass die Verwaltung Anträge im ODF-Format annehmen und bearbeiten kann,
- dass alle Vorlagen/Publikationen/Antragsformulare auf jedem gängigen Betriebssystem mit mindestens einer gratis verfügbaren Software bearbeitet werden können,
- dass die Verwaltung eine öffentliche Liste der zu verwendenden Datenformate für die internen und externen Anwendungen führt, wobei jede Abweichung von offenen Standards zu begründen ist und ein Migrationsweg und -zeitpunkt auf ein äquivalentes offenes Format zu planen ist
- und dass alle Webinhalte, insbesondere Formulare und Webapplikationen, nicht nur im Internet Explorer, sondern auch in den Internetbrowsern Firefox, Opera und Safari getestet werden und funktionieren.
Begründung
Standardisierte Schnittstellen und Dateiformate sind die Basis für Interoperabilität und Austauschfähigkeit in der Informations- und Kommunikationstechnologie und bilden damit die Grundlage für nachhaltige Systeme mit hoher Investitionssicherheit. Die Offenheit dieser Formate kann verschieden definiert werden, die Anwendung der Kriterienliste des State of Minnesota definiert die notwendigen Bedingungen in exemplarischer Weise.
Im Bereich der Büroautomation steht in der Bundesverwaltung vorwiegend Microsoft Office im Einsatz, weshalb in den letzten Jahren die proprietären Word- und Excel-Formate de facto zum Standard für Office-Dateien wurden. Dem gegenüber steht das Open Document Format (ODF), das von einem breiten Firmenkonsortium im Rahmen eines offenen Standardisierungsprozesses erarbeitet und bereits 2006 als ISO-Standard ratifiziert wurde. ODF kann von allen gängigen Büroautomationsanwendungen gelesen werden (Microsoft Office 2007, OpenOffice.org, StarOffice etc.) und wird von vielen Regierungen und öffentlichen Stellen bereits als Standardformat verwendet. Das Format Office Open XML (OOXML) von Microsoft erfüllt diese Anforderung nicht, weil nicht einmal die neuen Microsoft-Produkte das standardisierte Format unterstützen.
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Durch offene Informatikstandards wird die Austauschbarkeit von Elementen einer Architektur von Informatiksystemen grundsätzlich verbessert und die Abhängigkeit von Lieferanten proprietärer Formate verhindert. Die Bundesverwaltung steht deshalb offenen Standards (Open Standards) und insbesondere ODF offen gegenüber. Gemäss den Vorgaben des Informatikrates Bund (“ODF Addin zu Office Suite”) wird ODF bereits heute auf jedem standardisierten IT-Arbeitsplätz der Bundesverwaltung unterstützt.
Bei der Wahl des Standards für die internen Dokumente der Bundesverwaltung ist jedoch nicht nur die Offenheit standardisierter Schnittstellen entscheidend. Aus Gründen der Benutzerakzeptanz und des Schutzes der bisherigen Investitionen sind die bestehenden gewachsenen Situationen gerade bezüglich der Dokumente und Vorlagen angemessen zu berücksichtigen. Weiter verwenden unzählige Fachanwendungen bisher nicht das ODF-Format. Da die heutigen Migrationsaufwände dieser Dokumente, Vorlagen und Fachanwendungen enorm hoch wären, müssen zunächst die Abhängigkeiten zwischen Fachanwendungen und Büroautomation reduziert werden. Dies ist beabsichtigt, bedarf aber aus betriebswirtschaftlichen Gründen der Abstimmung mit Investitionszyklen. Es wird längerfristig die Migrationsaufwände wesentlich reduzieren. Die Bundesverwaltung beobachtet die Entwicklung weiterhin und ergreift geeignete Massnahmen, um auch gegenüber Änderungen in diesem Bereich offen zu bleiben.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Bundesverwaltung ist bereits heute in der Lage, Anträge im ODF-Format anzunehmen und zu bearbeiten. Hierzu wurde das ODF Addin von SUN für Microsoft Office standardisiert und steht auf jedem standardisierten IT-Arbeitsplatz der Bundesverwaltung zur Verfügung.
2. Publikationen erfolgen in der Regel im PDF-Format. Antragsformulare und Vorlagen sollen nur ausnahmsweise nicht via Web-Formulare zur Verfügung gestellt werden. PDF-Reader und Web-Browser erfüllen die gestellten Anforderungen.
3. Der Informatikrat Bund hat eine grosse Anzahl von Interoperabilitätsfragen geregelt. Weitere öffentliche Listen der Datenformate und weitere Einschränkungen in Bezug auf die internen Datenformate sind aus heutiger Sicht weder erforderlich noch sinnvoll.
4. Die Internet-Auftritte der Bundesverwaltung werden insbesondere für Internet Explorer und Firefox optimiert. Optimierungen für andere Browser werden geprüft, wenn diese einen bedeutenden Marktanteil erreichen.
Studie über Open Source. Alternativen für die öffentliche Verwaltung
Nr. 4 – 10.06.2009 – Interpellation 09.3584 – Walter Donzé
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
Die Informatik ist ein sehr dynamischer Bereich und stellt eine unverzichtbare Voraussetzung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dar. Der Bundesrat wird gebeten, sich vertieft mit Alternativen zu proprietären Software-Lösungen zu befassen. Konkret bitte ich um Beantwortung folgender Fragestellungen:
1. Seit dem Jahr 2005 gibt es eine Open Source Strategie Bund. Wie weit wurde sie umgesetzt? Gibt es Schwachstellen, weshalb die Strategie vor sich herschlummert?
2. Welchen Anteil haben proprietäre bzw. Open Source Software (Anzahl Anwendungen, jährliche finanzielle Aufwendungen) auf Stufe Bund, Kantone und Gemeinden? Würde sich ein Ausbau des Anteils an Open Source Software volkswirtschaftlich zugunsten von Informatikfirmen mit Sitz in der Schweiz auswirken?
3. Welche Risiken ergeben sich aus der Abhängigkeit von grossen internationalen Firmen (Microsoft, SAP, Oracle) bezüglich Know-how, Datenschutz, Marktfreiheit usw.? Gibt es ein Risikomanagement? Wer ist zuständig?
4. Welche strategischen Vor- und Nachteile bieten die zwei Software-Modelle?
5. Welche finanziellen Auswirkungen hätte ein vermehrter Einsatz von Open Source Software kurz-, mittel- und langfristig (Wegfall von Lizenzgebühren, Verwendung von unentgeltlich zugängigen Anwendungen, Unabhängigkeit und vereinfachte Anpassung usw.)?
6. Welche volkswirtschaftlichen Auswirkungen hätte eine Ausdehnung des Anteils von Open Source Software mittel- und langfristig auf die Schweiz?
7. Wie steht die Schweiz in Bezug auf Einsatz und Förderung von Open Source Software im internationalen Vergleich da?
8. Welche Konsequenzen leitet er aus den im Bericht gewonnenen Erkenntnissen ab?
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die Bedeutung der Informatik zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben ist unbestritten. Die vom Informatikrat Bund (IRB) verabschiedete IKT-Strategie setzt insbesondere die vom Bundesrat erlassene E-Government-Strategie Schweiz (E-Gov-S) auf Bundesebene um. Sie zeigt auf, wie sich der Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik in der Bundesverwaltung bis 2011 entwickeln soll und definiert für die verantwortlichen Stellen den Handlungsrahmen, die strategischen Stossrichtungen und die Ziele. Diese sind einerseits von den von der Politik gesteuerten Geschäftsbedürfnissen der Verwaltung und andererseits vom Markt und den künftigen technischen Möglichkeiten bestimmt.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Zur Umsetzung der Open Source Software (OSS-)Strategie wurden bis Ende 2005 Voraussetzungen in den Bereichen Standardisierung, Organisation, Ausbildung und Information, Wirtschaftlichkeit und Recht geschaffen und später in die E-Gov-S und in die IKT-Strategie des Bundes übernommen. Dazu gehören die Gleichbehandlung von OSS und Closed Source Software (CSS), die Forderung nach offenen Schnittstellen und Formaten, die Wiederverwendbarkeit von selbst entwickelten Anwendungen und die Wirtschaftlichkeit des IKT-Einsatzes in einer Gesamtbetrachtung von Geschäfts- und IKT-Prozessen. Bis 2008 wurden vier OSS-Veranstaltungen für Behörden mit jeweils mehr als 100 Teilnehmern durchgeführt. Der gestiegene OSS-Einsatz in der Bundesverwaltung manifestiert sich heute z.B. darin, dass bereits ein Viertel der Server beim BIT unter dem als Bundesstandard verabschiedeten OSS-Betriebssystem Linux und ein Grossteil der Web-Server mit dem ebenfalls standardisierten OSS-Produkt Apache laufen.
2. Anwendungen können auf Open Source oder Closed Source basieren oder sie sind eine Mischform beider Kategorien. Unterschieden wird auch zwischen Nutzung von Standardsoftware “ab der Stange” und eigens entwickelten Anwendungen. Aufgrund der oft auftretenden Mischformen kann der Anteil an Open Source basierten Anwendungen und die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen beim Bund nicht erhoben werden. Entsprechende Kennzahlen für Kantone und Gemeinden sind nicht bekannt.
Die Wertschöpfung der Schweizer Informatikfirmen erfolgt über Entwicklung, Wartung, Betrieb und Verkauf von IKT-Komponenten sowohl im Open wie auch im Closed Source Bereich. Ein Ausbau des Anteils an Open Source Software hätte in erster Linie dann positive volkswirtschaftliche Auswirkungen, wenn sich der Anteil der IKT-Leistungen am Bruttosozialprodukt der Schweiz insgesamt erhöht. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen dazu.
3. Die Risiken der Abhängigkeit von Firmen mit herausragender Stellung am Markt wie Microsoft, SAP oder Oracle sind bekannt. Die zunehmend komplementären und jeweils stark integrierten Produktangebote bergen die Gefahr, Produkte verschiedener Lieferanten mit vergleichbarer Funktionalität mehrmals zu beziehen und damit die Aufwendungen für Lizenzen, Wartung und Betrieb zu erhöhen. Über Architekturen mit modularisierten Funktionen und Services auf der Basis von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen sowie Reduktion von Mehrspurigkeiten reduziert der Bund bestehende Abhängigkeiten. Programme zur Einführung und Umsetzung einer Unternehmensarchitektur des Bundes und einer “Service Oriented Architecture” (SOA) sind initialisiert. Das Risikomanagement bezüglich der Abhängigkeiten wir im Rahmen von Architekturentwicklung, Projekten und Beschaffung wahrgenommen.
4. Zur Evaluation von OSS- und CSS-basierende Produkte und Anwendungen gelten aus Nutzungssicht dieselben Kriterien, nämlich Garantie für Weiterentwicklung und Releasefähigkeit, Support und Wartung, rechtlich gesicherte und wirtschaftliche Bezugskonditionen, Unterstützung offener Standards, Formate und Schnittstellen sowie Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Produkte und Leistungen.
5. Die mittel- und langfristigen finanziellen Auswirkungen eines vermehrten Einsatzes von OSS können heute noch nicht beurteilt werden, da auch prominente Beispiele wie die Umstellung der Stadt München auf eine OSS-basierende Arbeitsumgebung noch nicht abgeschlossen sind. Das Münchner Beispiel zeigt, dass einer Einsparung bei den Lizenzkosten u.a. hohe Migrationskosten gegenüber stehen. Ein Einsatz von oder Umstieg auf OSS muss daher sorgfältig geplant und nach wirtschaftlichen Kriterien durchgeführt werden.
6. Ein höherer Marktanteil an OSS-Produkten und -Anwendungen wird begrüsst, da damit die geforderte Unterstützung von offenen Standards, Formaten und Schnittstellen per Definition gewährleistet sein sollte. Zu den volkswirtschaftlichen Auswirkung siehe Antwort zur Frage 2
7. Die Bundesverwaltung betreibt keine einseitige Open-Source-Förderung, sondern strebt eine Gleichstellung von OSS und CSS an.
8. Der bereits eingeschlagene Weg, die Anwendungen und Informationen der öffentlichen Verwaltungen über Architekturen und Serviceorientierung schlanker, wirtschaftlicher, sicherer und flexibler zu gestalten, wird fortgeführt. Siehe auch 2. Absatz zur Antwort 3.
E-Government Vorhaben und der Einsatz von Open Source Software
Nr. 3 – 04.06.2009 – Interpellation 09.3495 – Christian Wasserfallen
Status: Im Plenum noch nicht behandelt
Eingereichter Text
In der E-Government-Strategie (E-Gov-S) Schweiz vom 24. Januar 2007 wird der Einsatz von Open Source Software (OSS) deutlich gefordert. Bei den Grundsätzen zur Zielerreichung steht bei Ziffer 5 wörtlich:
“Einsparungen durch Mehrfachnutzung und offene Standards: Dank dem Prinzip Einmal entwickeln – mehrfach anwenden, offenen Standards und gegenseitigem Austausch werden die Investitionen optimal genutzt.” Zusätzlich wird unter Ziffer 3 gefordert, dass transparent geführte Planungsinstrumente die Nachvollziehbarkeit von Aktionen ermöglichen sollen.
Zur Umsetzung der E-Gov-S werden konkrete Vorhaben definiert, die in einem Katalog priorisierter Leistungen nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis aufgelistet werden. Dazu kommen in einem weiteren Katalog die bereitzustellenden Voraussetzungen, die zur Umsetzung dieser Leistungen benötigt werden.
Mehr als zwei Jahre nach der Entstehung der E-Gov-S und unter Berücksichtigung der darin beschriebenen Grundsätze stellen sich bei der Ausführung folgende Fragen:
1. Wie schätzt der Bundesrat die Transparenz bei der Beschaffung von Informatikleistungen für die Bundesverwaltung ein?
2. Wird das Ziel der Mehrfachnutzung von Software-Lösungen bei heutigen und künftigen Informatikanschaffungen konsequent verfolgt?
3. Welche Bestandteile der Softwarestruktur in der Bundesverwaltung laufen heute bereits mit OSS?
4. Wie teilen sich die Softwarekosten der Bundesverwaltung auf proprietäre Software und OSS auf?
5. Werden für die priorisierten Leistungen OSS-Produkte flächendeckend in Erwägung gezogen?
6. Wie werden E-Government-Leistungen mit den Kantonen und Gemeinden abgesprochen beziehungsweise zusammen geplant und spielt OSS dabei eine Rolle?
7. Ist davon auszugehen, dass Instrumente wie E-Voting mit den Kantonen und Gemeinden gemeinsam entwickelt werden, um mehrfache Doppelspurigkeiten zu vermeiden?
Antwort des Bundesrates vom 17.02.2010
Die E-Government-Strategie Schweiz (E-Gov-S) gilt für die Bundesverwaltung ebenso wie für die Kantone und Gemeinden. Die Fragen zur Umsetzung der E-Gov-S sind aus Sicht der Bundesverwaltung beantwortet. Innerhalb der Bundesverwaltung sind nebst den Anforderungen aus der E-Gov-S zahlreiche weitere Anforderungen zu berücksichtigen, insbesondere betriebliche Anforderungen. Der Einsatz neuer Technologien und Produkte muss daher wohlüberlegt erfolgen, um den Betrieb der Informatik als unerlässliche Voraussetzung der Informationsverarbeitung und der Kommunikation der Bundesverwaltung nicht zu gefährden.
Zu den einzelnen Fragen:
1. Die Transparenz bei der Beschaffung von Informatikleistungen ist durch das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1) und damit durch die Verpflichtung, Ausschreibungen von Aufträgen und Zuschläge zu publizieren (simap.ch) gewährleistet.
2. Die Mehrfachnutzung soll unnötige Doppelspurigkeiten vermeiden und somit Kosten senken und die Effizienz steigern. Effizienzsteigerungen sind im Bereich der Herstellung, Wartung und Weiterentwicklung von Software und durch einen effizienteren Betrieb und Support zu erzielen. Sowohl eine Service-orientierte Architektur (SOA) als auch die Standardisierung sind IKT-Schwerpunkte des Bundes und unterstützen dieses Ziel. Bund, Kantone und Gemeinden sind aber letztlich in der Beschaffung autonom.
3. Im Bereich der Server-Betriebssysteme beträgt beim BIT das Verhältnis Open Source (OSS) und Closed Source (CSS) Software (Microsoft, Unix und Host) ungefähr 25 % / 75 % (u.a. wird die gesamte SAP-Umgebung mit SuSE Linux betrieben). Auf dem standardisierten IT-Arbeitsplatz stehen mehrere OSS Standardprodukte zur Verfügung: Keepass, bioPDF, Firefox, ODF-Plugin und Notepad++. Weitere ca. 150 OSS Lösungen und diverse OSS-Server sind in der Bundesverwaltung im Einsatz.
4. Die Softwarekosten der Bundesverwaltung sind nicht nach OSS und CSS aufgeschlüsselt, u.a. da sich viele Produkte nicht eindeutig der einen oder anderen Kategorie zuordnen lassen. Siehe hierzu auch die nachfolgende Antwort 5.
5. Massgebend für den Einsatz von OSS oder CSS ist eine fallbezogene Analyse aller Vor- und Nachteile der einzusetzenden Lösung.
6. Die Informationen zur Umsetzung der Strategie von E-Government Schweiz (E-Gov-S) finden sich unter www.egovernment.ch. Die Geschäftsstelle E-Gov-S koordiniert im Auftrag des Steuerungsausschusses die priorisierten Vorhaben zur Umsetzung der E-Gov-S. Zur Bedeutung von OSS bei der Umsetzung siehe Antwort 5.
7. E-Voting-Lösungen werden koordiniert angegangen. Nach einer ersten Etappe mit Pilotversuchen seitens der drei Kantone GE, NE und ZH hat sich der Bundesrat am 31. Mai 2006 für eine Einführung von Vote électronique in Etappen ausgesprochen. Als Praxisbeispiel für das koordinierte Vorgehen kann auf die Eidgenössische Volksabstimmungen vom 29.11.2009 verwiesen werden, wo die Auslandsschweizer aus Basel-Stadt elektronisch via e-Voting System des Kantons Genf abstimmen konnten. Weitere Informationen zum koordinierten Vorgehen unter der Federführung der Bundeskanzlei finden sich unter http://www.bk.admin.ch/themen/pore/evoting/index.html?lang=de.
Wurden weitere grosse Informatikbeschaffungen des Bundes nicht ausgeschrieben?
Nr. 2 – 02.06.2009 – Frage 09.5220 – Edith Graf-Litscher
Status: Erledigt
Eingereichter Text
Welche anderen nichtausgeschriebenen Informatikbeschaffungen (inklusive wiederkehrender Lizenzverträge) über 250 000 Franken wurden nebst dem soeben unterzeichneten 42-Millionen-Vertrag mit Microsoft in den letzten drei Jahren von Bundesstellen bzw. bundesnahen Betrieben getätigt?
Antwort des Bundesrates vom 02.06.2009
Für die Beschaffung von Informatikmitteln gelten die Bestimmungen des Bundesbeschaffungsrechtes. Dieses sieht bei einem Auftragswert ab rund 250 000 Franken im Regelfall die Ausschreibung des Bedarfes im offenen oder im selektiven Vergabeverfahren vor. Das Bundesbeschaffungsrecht trägt aber auch den verschiedenen Situationen praxisgerecht Rechnung, in denen ein Ausschreibungsverfahren nicht durchzuführen ist. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen sind Vergaben von Aufträgen auch direkt an einen Anbieter möglich, ohne vorgängiges Ausschreibungsverfahren. Die einschlägigen Bestimmungen dazu finden sich im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 3 und 16) und in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (Art. 13, 35 und 36).
Vergaben ohne Ausschreibungsverfahren sind also durchaus rechtlich vorgesehen und zulässig, auch im Informatikbereich. In den letzten drei Jahren wurden von der Bundesverwaltung im Informatikbereich total rund 90 Aufträge mit einem Auftragswert von über 250 000 Franken aufgrund folgender Gründe freihändig vergeben:
- aufgrund technischer Besonderheiten des Auftrages;
- Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen;
- wegen Dringlichkeit der Auftragsvergabe;
- weil das Beschaffungsrecht für Aufträge nicht anwendbar ist, die aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrages über ein von einer Staatengemeinschaft zu realisierendes Objekt vergeben werden (vorwiegend zur Umsetzung der Schengen/Dublin-Assoziierungsabkommen);
- aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums;
- weil das Beschaffungsrecht für Aufträge nicht anwendbar ist, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet würden;
- weil im vorgängig erfolgten Vergabeverfahren kein gültiges Angebot eingegangen war.
Angaben zu den Beschaffungen der bundesnahen Betriebe liegen uns aktuell nicht vor, da diese in eigener Kompetenz und nicht via Bundesverwaltung beschaffen.
Software-Alternativen für den standardisierten Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung
Nr. 1 – 02.06.2009 – Frage 09.5218 – Walter Donzé
Status: Erledigt
Eingereichter Text
Ich bitte den Bundesrat um Antwort auf die folgende Frage:
- Hat die Verwaltung für den standardisierten Arbeitsplatz in der Bundesverwaltung je eine Richtofferte eingeholt oder eine Studie veranlasst, um Software-Alternativen wie beispielsweise Open Source in Betracht zu ziehen?
- Wenn ja, wann und wo?
Antwort des Bundesrates vom 02.06.2009
Gegen die in der Presse bereits ausführlich kommentierte freihändige Vergabe an Microsoft ist von mehreren Open-Source-Software-Anbietern gemeinsam eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben worden. Im hängigen Beschwerdeverfahren wird u. a. auch die Frage nach der Abklärung von Alternativen zu Microsoft-Produkten für den Büroarbeitsplatz Bund aufgeworfen. Der Bundesrat möchte in einem laufenden Verfahren der gerichtlichen Beurteilung nicht vorgreifen und sich daher nicht näher dazu äussern.