Preisverleihung CH Open Source Awards 2010 mit vielversprechendem Rahmenprogramm

MEDIENMITTEILUNG SWISS OPEN SYSTEMS USER GROUP /CH/OPEN

Zürich, 10. August 2010

Die Nominationen stehen fest: Die Swiss Open Systems User Group /ch/open vergibt am Mittwoch, 1. September 2010 im Kongresshaus Zürich die diesjährigen CH Open Source Awards in den drei Kategorien Business Case, Contribution und Advocacy. Ein vielversprechendes und kostenlos zugängliches Rahmenprogramm mit hochkarätigen Rednerinnen und Redner und einem ausgedehnten Stehcocktail garantiert eine abwechslungsreiche Veranstaltung.

logo_chopensourceaward

Am Mittwoch, 1. September 2010 findet im Kongresshaus Zürich von 14 Uhr bis 17.30 Uhr die Preisverleihung der CH Open Source Awards 2010 statt. Eröffnet wird der Nachmittag durch eine Begrüssungsrede von Dr. Kathy Riklin, Nationalrätin und Gründungsmitglied der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit. Anschliessend erläutert Tobias Murer, CTO von UBS Wealth Management & Swiss Bank, wie deren Open Source Strategie sich in den letzten Jahren vom Verbot zum kontrollierten Einsatz entwickelt hat. Es folgen Fachreferate der Veranstaltungs-Partner Red Hat, Puzzle ITC, Dreamlab, Univention, SyGroup, 4teamwork und Liip, unter anderem zur bislang unbeantworteten Gretchenfrage: Was ist sicherer, Open Source oder Closed Source Software?

Als Höhepunkt werden die CH Open Source Awards 2010 in den drei Kategorien Business, Contribution und Advocacy verliehen. Die Jury hat sich aus den 40 Eingaben für folgende Nominationen entschieden:

Business Case – zeichnet Unternehmen oder öffentliche Institutionen aus, die Open Source Software erfolgreich im Rahmen eines Informatikprojektes eingesetzt haben: Doodle (Online-Terminfindung), Run my Accounts (Online-Buchhaltung) und Geoportal Bund (Online Kartendarstellung)

Contribution – zeichnet Communities, Unternehmen und öffentliche Institutionen aus, die selber Software entwickelt und unter einer anerkannten Open Source Lizenz veröffentlicht haben: Magnolia (Java Open Source CMS), openCRX (Open Source CRM-Lösung), Scout (Open Source Applikationsframework für Geschäftsanwendungen) und Moose (Plattform für Software-Analyse)

Advocacy – wird an engagierte Persönlichkeiten verliehen, die sich in besonderem Masse für die Förderung von Open Source Software eingesetzt haben: Edith Graf-Litscher und Christian Wasserfallen (Co-Präsidium Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit), Theo Schmidt (ehemals Wilhelm Tux) und Daniel Brunner (IT Bundesgericht)

Die Anmeldung ist gratis und ab sofort eröffnet – first come, first served: www.ossawards.ch/preisverleihung

Veröffentlicht in Business, Presse | Kommentieren

Video-Statement zu Open Source Software in Europa von Neelie Kroes, EU-Kommissarin für die Digitale Agenda

EU-Kommissarin für die Digitale Agenda Neelie Kroes hat zur internationalen GNOME-Konferenz GUADEC ein deutliches Video-Statement zur Förderung von Open Source Software in Europa abgegeben:

‘Open source’ is not a dirty word any more. It used to be a dirty word, a scary one. For example, in e-government applications and public administrations open source was something to be used at home, as a hobby. Nobody would dare to push for an open source solution in a public organisation. “Who will offer us technical support, and what if we are sued for infringing someone’s IP if we use this?”

Those were the sort of issues that discouraged officials from selecting software on merit. We do not yet have a true level playing field, but thankfully attitudes are changing. One example is the European Commission’s OSOR project. This project raises awareness and stimulates reuse of successful open source solutions, across European public administrations. And another example is EUPL, the EU open source license, which, under an EU legal framework, allows for easy licensing of open source software.

Today many large organisations across Europe, such as the Munich City Council, use solutions like Linux. And the UK government has been pushing open source solutions since 2009, with many government departments now using it as a component. And from what I hear, such bodies are pleased with the results. The reason is not only good value for money, which is critical in today’s financial situation, but also more choice. There is lower dependency on certain vendors, and lower switching costs. Things are changing, also in the private sector.

Now large companies declare, proudly, that they are not only using open source software, but contributing to it. And that means that many important open source projects are in fact backed by businesses who are investing in it. They make good returns. And that is going to continue as a major boost for the open source movement. According to data from open source providers, like RedHat, the top three countries for open source activity in the EU are France, Spain and Germany. And with such big countries in the lead, the momentum for open source is set to keep on growing.

Indeed, open source is appearing everywhere: in consumer products, in databases, in business software, in games and as a component of services delivered across the internet. And large initiatives like NOiV, the ‘Nederland Open in Verbinding’ (the Netherlands Openly in Connection”), from my own country, the Netherlands, are helping to make it mainstream also in public administration. The European Commission has done a lot to encourage this trend. One example is the European Interoperability Framework, which aims at interoperability in and between public administrations.

And now the digital agenda for Europe, is raising the stakes. Here we are aiming at a more strategic approach to interoperability and standards, and emphasising the important link to public procurement. That can really change the way open source is seen in public administrations and offer a lot of potential to small and medium sized providers. You have an important role in shaping Europe’s digital future. Governments cannot simply announce and deliver the digital future. It must come out of an organic and shared responsibility. And I want to build a broad movement for digital action. At the EU we can bring people together, help get rid of obstacles, and occasionally give funding to help in research and development. But the real difference is made by people and communities, like the open source movement.

Veröffentlicht in Europa | 2 Kommentare

Open Source Anbieter halten sich optimistisch bedeckt

Nach dem negativen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts halten sich die beteiligten Open Source Anbieter vorerst bedeckt. Während im Hintergrund an Strategie und juristischer Analyse gearbeitet wird, äussern sich auf Anfrage nur wenige der Open Source Firmen öffentlich. Aus den eingeholten Statements jedoch wird eines klar: die Unternehmer haben mit ihrer Beschwerde einen mutigen Schritt gemacht, zu dem sie weiter stehen – und in dessen Geist sie sich weiter mit grossem Elan engagieren werden.

Sachliche Überzeugung spricht etwa aus dem Kommentar von Georg Schulthess von Ziil:

«Wir sind nach wie vor der Meinung, dass eine Ausschreibung eines Krankenhauses nicht “Beschaffung eines Opel Notarztwagens” heissen darf und nicht freihändig an Opel vergeben werden darf, weil VW keine Opel Notarztwagen herstellt, sondern VW Notarztwagen.»

Dass mit den Open Source Anbietern weiterhin in jedem Fall zu rechnen ist, legt Peter Ganten, Gründer und Geschäftsführer der Univention, dar:

«Von den alten Römern stammt der Satz “Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand” – eine Weisheit die uns seefahrenden Handelsleuten hier im Norden schon immer gut – und manchmal auch schmerzhaft bekannt gewesen ist.

Der Satz der Römer sagt uns, dass vor Gericht – und auf hoher See – Vernunft, bestes Handeln und optimale Vorbereitung letztlich  keinen sicheren Schutz davor bieten, Schiffbruch zu leiden. Und so ist es uns Anbietern von Open Source Software in diesem Fall vor Gericht leider gegangen. Dass dieses Ergebnis keineswegs vorhersagbar war, zeigt die Uneinigkeit der Richter
untereinander.

Ob wir nun in die Berufung gehen, werden wir sorgfältig abwägen. In jedem Fall geht von diesem Verfahren das deutliche Signal aus, dass die öffentliche Hand bei vergaberechtswidrigen Aufträgen an proprietäre Anbieter immer mit dem
Einspruch von Open Source Anbietern rechnen muss. Das alleine ist ein grosser Erfolg. Schließlich – und das dürfte auch bei der Verwaltung bekannt sein – kann es im nächsten Verfahren wie bei der nächsten Seereise wieder ganz
anders ausgehen.»

Nicht weniger geradlinig äussert sich Gerhard Andrey, geschäftsführender Partner von Liip:

«Wir werden in jedem Fall einen konsequenten Weg der Innovation gehen und unsere Ansätze für nachhaltige Informationstechnologie weiter entwickeln – und unser Engagement bei der Verwaltung weiter ausbauen».

Beeindruckender Unternehmergeist und der Wille zur konsequenten Entwicklung in Richtung digitaler Nachhaltigkeit  sprechen aus allen der gesammelten Stellungnahmen. Dies sind denn sicherlich auch die Zutaten, die es braucht, um auf dem eingeschlagenen Weg weiterhin erfolgreich zu sein. Erfolgreich auf dem Markt, und im Einsatz für dessen Funktionieren falls nötig vor Gericht.

Offenlegung im Sinne der Transparenz: der Autor ist unter anderem Verwaltungsrat der erwähnten Liip AG.

Veröffentlicht in Business, Öffentliche Beschaffung | Kommentieren

Weltwoche: «Gericht schützt denkfaule Beamte»

Der kürzliche Entscheid rund um die fragwürdig freihändige IT-Vergabe der Bundesverwaltung wird in Presse, Blogs und Social Media intensiv und kontrovers diskutiert (NZZ, TSR, OSOR, weitere).  Die «Weltwoche» (siehe Artikel vom 28.04.10) greift dabei das Thema in neuem Zusammenhang auf. Sie schreibt mit spitzer Feder (PDF, Online):

«Der Bund vergab einen 42-Millionen-Auftrag ohne offenen Wettbewerb an Microsoft. Das Bundesverwaltungsgericht findet das in Ordnung. Auf eine Beschwerde von Open-Source-KMU sind die Richter gar nicht erst eingetreten. Das hat System.

Darüber hinaus stellt sie den Entscheid in einen weiteren Kontext:

«Mehrere Beispiele zeigen, dass die Verwaltung immer wieder grosse Aufträge vergibt, ohne Alternativen zu prüfen. Das grenzt an Denkfaulheit und Arbeitsverweigerung. Leidtragende sind meistens KMU, die vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Denn darum geht es letztlich: Faire Verfahren, in denen der Beste gewinnen möge. Ob das dann im Falle von IT-Aufträge Closed- oder Open-Source-Lösungen sind, spielt keine Rolle.
(..)
Wer als Unternehmer oder Privater sein Geld investiert, wird sich kaum mit der erstbesten Offerte zufriedengeben. Er wird Alternativen prüfen und auch langjährige Lieferanten gelegentlich dem Wettbewerb aussetzen. Alleine die drei geschilderten Fälle zeigen, dass Bundesbeamte offenbar anders funktionieren. Sie neigen dazu, Grossfirmen und bestehende Geschäftspartner
zu bevorzugen. Das ist weit weniger aufwendig, als Offerten zu vergleichen. Kostet es etwas mehr, tut das nicht weh – es ist
ja nicht ihr Geld.
(..)
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) will gegen die “krasse Beamtenwillkür” politisch vorgehen.»

Auch wenn der Artikel gewohnt provokant daherkommt: das Bedauern über den vorzeitigen Abbruch des Verfahrens aufgrund eines Entscheids über die Legitimation zur Beschwerde ist mit dem Verfasser sicherlich zu teilen.

Lesen Sie in Kürze auf diesem Blog die Reaktionen der Beschwerdeführer und weitere News und Analysen zum Urteil – und dessen Konsequenzen.

Veröffentlicht in Bundesverwaltung, Juristisches, Öffentliche Beschaffung, Presse | Kommentieren

42-Millionen Vergabe an Microsoft: Legitimation wurde verneint, Beschwerdeführer und Parlamentarier sind besorgt über den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

MEDIENMITTEILUNG DER BESCHWERDEFÜHRER

Bern, 6. Juli 2010

Das Bundesverwaltungsgericht lehnt die Legitimation der Beschwerde von Open Source Dienstleistungsfirmen ab, die vor über einem Jahr gegen die nicht öffentlich ausgeschriebene 42-Millionen-Vergabe des Bundes an Microsoft geklagt hatten. Das Präsidium der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit ist besorgt über dieses Zeichen gegen den freien Wettbewerb.

Mit seinem Entscheid lehnt es das Bundesverwaltungsgericht ab überhaupt zu prüfen, ob die Bundesverwaltung berechtigt war, den Auftrag ohne Ausschreibung zu vergeben. Diese Frage wurde nicht beurteilt. Die Beschwerdeführer hatten geltend gemacht, dass der ohne Ausschreibung an Microsoft erteilte 42-Millionen-Auftrag für Betriebssystem und Anwendersoftware hätte öffentlich ausgeschrieben werden müssen.

Der heute an einer öffentlichen Urteilsberatung gefällte Mehrheitsentscheid, bei welchem der referierende Richter überstimmt wurde, könnte den Rechtsschutz gegen ungerechtfertigte Freihandvergaben von Softwareaufträgen in sehr weitem Umfang in Frage stellen. Die für Nichteintreten votierenden Richter hatten argumentiert, die Bundesverwaltung könne frei bestimmen, ob sie die Pflege des bestehenden Software-Systems durch Support Updates und Erweiterungen oder neue Software beschaffen wolle. Auch wenn die schriftliche Urteilsbegründung noch abzuwarten ist, muss befürchtet werden, dass dadurch künftig einmal eingeführte Software eines bestimmten Herstellers anschliessend auf unbeschränkte Zeit und in beliebigem Umfang durch neue Produktversionen ersetzt und auch durch neue Produkte ergänzt werden kann. Vorliegend wurde beispielsweise die bestehende Softwarepalette in grossem Umfang durch Sharepoint-Lizenzen ergänzt. Dies soll laut einer Richterin sogar unabhängig davon gelten, ob die vorhandene Software rechtlich korrekt beschafft wurde, was die Beschwerdeführer in diesem Verfahren bestritten haben. In allen diesen Fällen werden Anbieter von konkurrenzierenden Softwareprodukten künftig gar nicht mehr die Möglichkeit haben, eine Freihandvergabe anzufechten. Erfolglos wies der referierende Richter Marc Steiner auf die drastischen Konsequenzen hin: „Mit diesem Entscheid wird der Markt auf radikalste Weise auf einen einzigen Anbieter eingeschränkt.“

Des weiteren deuteten die Voten der Richtermehrheit daraufhin, dass die Microsoft Produktpalette grundsätzlich als „Technologie“ eingestuft wurde und nicht als Produkt, das technische Funktionen (z.B. grafische Benutzeroberfläche, E-Mail Server, usw.) implementiert. Mit dieser diskussionswürdigen Definition war es denn für das Gericht ein Leichtes zu zeigen, dass die Beschwerdeführer offensichtlich weder Microsoft Produkte-Wartung noch -Lizenzen angeboten hätten – sie konnten ja auch gar nicht, da Microsoft faktisch das Monopol auf entsprechende Enterprise Agreements hat – und damit als nicht zur Beschwerde legitimiert galten.

Das Bundesverwaltungsgericht zementiert nun mit seinem Entscheid die Vormachtstellung von Microsoft und gibt dem Bund praktisch einen Freipass für beliebige freihändige Vergaben von Software-Beschaffungen. Je nach schriftlicher Begründung des Urteils besteht die Gefahr, dass die gesetzlich ausdrücklich geregelten Voraussetzungen für freihändige Vergaben nicht mehr auf dem Rechtsweg überprüft werden können. Ein Interesse an der Überprüfung haben selbstverständlich nur die Anbieter von Konkurrenzprodukten. Deren Recht zur Anfechtung einer Freihandvergabe wäre aber künftig ausgeschlossen. Damit folgt aus dem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts eine ausserordentlich schwerwiegende Einschränkung des Rechtsschutzes im Vergaberecht.

Zusammenfassend konnte somit die Bundesverwaltung heute mittels der Legitimationsfrage erfolgreich verhindern, dass auf die eigentlich interessierenden materiellen Fragen eingegangen werden kann. Ungelöst bleibt die exzessive Anwendung von freihändigen Vergaben in der Informatikbeschaffung, welche stets die strukturelle Benachteiligung von Open Source Lösungen zementiert.

Die Beschwerdeführer werden die Anfechtung dieses Gerichtsentscheids prüfen, denn die Folgen dieses Entscheids könnten für den Schweizer Informatik-Markt gravierend sein. Obwohl die schriftliche Begründung noch abgewartet werden muss, kann aufgrund der heutigen Voten der Richter davon ausgegangen werden, dass künftig eine bestehende Microsoft-Systemlandschaft (oder SAP, Oracle etc.) als Blanko-Cheque nicht nur für künftige Wartungsmandate, sondern auch für unlimitierte Erweiterungen und Lizenzzukäufe verwendet werden kann – und dies auch auf unbeschränkte Zeit. Selbst vergaberechtswidrige Beschaffungen würden dadurch belohnt, dass in der Folge das bestehende System freihändig – also ohne Ausschreibung – erweitert werden könnte und in der Regel niemand mehr ein Recht hätte, dies gerichtlich prüfen zu lassen. Dies würde Tür und Tor für eine willkürliche Informatik-Beschaffung öffnen, das Submissionsrecht der Schweizer Informatikbeschaffung wäre faktisch ausgehebelt. Wird der Entscheid aufrecht erhalten, würde die bereits heute bei den Informatikdienstleistern sprichwörtliche Regel „einmal im Bund, immer im Bund“ juristisch verankert und innovative Firmen mit neuartigen Produktalternativen hätten kaum mehr eine Chance sich dem Wettbewerb überhaupt zu stellen.

Dies macht auch Edith Graf-Litscher besorgt, die Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit: „Mit diesem Entscheid verhindert das Bundesverwaltungsgericht aktiv den freien Wettbewerb im Schweizer Informatik-Markt und unterbindet das öffentliche Beschaffungsrecht. Dass damit die freihändigen Informatik-Beschaffungen noch zunehmen, ist eine falsche Entwicklung, der wir in der Politik entgegen treten werden.“ Und Co-Präsident Christian Wasserfallen fügt an: „Während viele Kantone und Unternehmen auf strategische Projekte mit Open Source Software setzen, stellt sich der Bund gegen Wettbewerb und Innovation. Das ist rechtlich vielleicht knapp korrekt, aber wünschenswert sind Anbieterabhängigkeit, Stillstand und Intransparenz auf keinen Fall. Somit werden wir uns in Zukunft noch stärker auf politischem Weg für eine digital nachhaltige Informatik beim Bund einsetzen.“

Veröffentlicht in Bundesverwaltung, Juristisches, Microsoft, Öffentliche Beschaffung | 2 Kommentare

Kick-Off Meeting zu Open Government Data in der Schweiz

pgdn_erstesopendatameeting

Heute fand in Zürich ein erstes, informelles Meeting zur Thematik Open Government Data in der Schweiz statt. Vertreten waren Experten aus der Wissenschaft, Politik, dem Rechtswesen, der Privatwirtschaft sowie von Organisationen der Zivilgesellschaft: André Golliez (Managing Partner itopia und Initiant informatica08), Dr. Kathy Riklin (Nationalrätin CVP Kt. Zürich und Vorstand SwissICT), Dr. Christian Laux (Anwalt bei Bratschi Wiederkehr & Buob und Creative Commons-Experte), Prof. Dr. Reinhard Riedl (Kompetenzzentrum E-Government der Berner Fachhochschule), Beat Estermann (Leiter TAO-Projekt der Berner Fachhochschule und Mitglied Digitale Allmende), Hannes Gassert (Gründer Liip AG, Experte Semantic Web und Vorstand /ch/open) sowie Dr. Matthias Stürmer (Geschäftsleiter Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit und Vorstand /ch/open).

Eröffnet wurde die Sitzung durch eine eingehende Diskussion über die aktuellen Entwicklungen, internationalen Initiative und ausländischen Projekten in den Bereichen Open Government Data. Fazit dieses Gespräch war, dass in der Schweiz durch das Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ) zwar die rechtlichen Grundlagen gelegt sind, jedoch wegen dem ‘Hol-Prinzip’ faktisch kaum eine öffentliche Institution Anreize hat, pro-aktiv ihre Daten zu veröffentlichen. Die bisher verfügbaren Formulare zur Beschaffung von öffentlich einsehbaren Dokumenten (siehe z.B. “Zugang zu amtlichen Dokumenten beim Bundesamt für Sozialversicherungen”) entsprechen bei weitem nicht den 8 Open Government Data Principles.

Beschlossen wurde, dass in der Schweiz künftig über die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit die Thematik Open Government Data koordiniert und weiterverfolgt werden soll. Mit den bestehenden Wirkungsbereichen der Parlamentarischen Gruppe “Open Content” und “Open Access” ist dies ein weiterer Schritt Richtung ganzheitlichem Verständnis der Digitalen Nachhaltigkeit.

Für die nächste Sitzung soll eine Inventarisierung der verfügbaren bzw. noch nicht zugänglichen Behörden-Datenbestände in Angriff genommen werden. Des weiteren soll ein Positionspapier erarbeitet werden, in dem die kurz-, mittel- und langfristigen Ziele dieser informellen Arbeitsgruppe der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit festgehalten werden. Auch sollen die unterschiedlichen Organisationen bis dahin kurz zusammenfassen, an welchen Daten sie Interesse haben und was sie damit bezwecken möchten. Weitere Ideen wie die Organisation eines BarCamps zum Thema Open Government Data, der Sammlung oder Erarbeitung von Fallstudien aus dem Ausland sowie einem Wettbewerb für Applikationen, die öffentlichen auf innovative Weise verwenden, wurden angesprochen.

Die kommende Sitzung im September 2010 soll bewusst offen gestaltet werden. Interessierte können sich auf info@digitale-nachhaltigkeit.ch melden um künftig die Einladungen für solche Meetings zu erhalten.

Veröffentlicht in Bildung, Bundesverwaltung, Forschung, Juristisches, Open Government Data | Kommentieren

Open Data und die Schweiz: Und wie steht es um das Wetter?

Für die Offenlegung staatlich produzierter Daten spricht vieles. Doch vielenorts weckt das Potential auch Befürchtungen. Hier gilt es, die jeweilige Situation im Detail anzuschauen – neu am Beispiel der nationalen Wetterdaten.

Denn auch wenn zu unterscheiden ist zwischen Kerndaten politischer Prozesse (Abstimmungsresultate, Stimmverhalten von Abgeordneten, Budgets..), im öffentlichen Auftrag erfassten Daten (Kartenmaterial (siehe Vorstoss), Volkszählungen, ..) und Daten über die Leistungserbringung der öffentlichen Hand (Fallzahlen, Abrechnungen, ..): das öffentliche Interesse an Transparenz und der inhärente Charakter dieser Daten als öffentliche Güter legen fast immer eine Veröffentlichung nahe.

Da digitale Mittel nicht nur die Publikationskosten auf ein Minimum reduziert haben, sondern den Wert öffentlicher Daten durch die Möglichkeit zu einfachem Durchsuchen, Analysieren, Verlinken, und Zitieren gegenüber eine Papierpublikation auch multipliziert haben, haben viele Staaten seit geraumer Zeit entsprechende Anlaufstellen – «Open Data» ist für alle Staatsgewalten ohne Zweifel zukunftsweisend.

Für die Parlamentarische Gruppe Digitale Nachhaltigkeit dürfte diese Art von Nachhaltigkeit durch digitale Mittel für die kommenden Sessionen mehr und mehr an Bedeutung gewinnen. Die diversen Initiativen wie publicequalsonline.com oder data.gov aus den USA und weitere internationale Projekte werden derzeit entsprechend eng beobachtet, weitere Schritte werden diskutiert.

Bereits vor einigen Tagen hat nun Kathy Riklin (Nationalrätin CVP Kanton ZH) mit einer Interpellation an den Bundesrat eines der Themen aufgegriffen, das in der Schweiz verschiedensten Seiten ein Anliegen ist: offene Meteodaten. Die Interpellation stellt die folgenden Fragen – auf die Antworten darf man gespannt sein.

  1. Sieht der Bundesrat die Möglichkeit, die schweizerischen meteorologischen und klimatologischen Daten gebührenfrei zur Verfügung zu stellen, ohne den Informationsauftrag und die wissenschaftliche Tätigkeit von MeteoSchweiz zu schmälern?
  2. Wie hoch sind die jährlichen Einnahmen aus gebührenpflichtigen Daten und in welchem Verhältnis stehen sie zum durch die Gebührenerhebung verursachten Zusatz-Aufwand? Ist der Bund gewillt, die Kosten der Liberalisierung zu übernehmen?
  3. Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass eine Wissensgesellschaft wie die Schweiz selbst erhobene naturwissenschaftliche Daten frei zugänglich und gebührenfrei auf dem Internet zur Verfügung stellen sollte?
  4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass durch die kostenlose Zurverfügungstellung von wissenschaftlich erhobenen Daten, deren Nutzung vermehrt wird und damit ihr volkswirtschaftlicher Nutzen steigt?

Der volle Text der Interpellation findet sich wie immer unter digitale-nachhaltigkeit.ch/vorstoesse/.

Da uns dieses Thema in diesem Blog weiter begleiten wird folgende Fragen: Wie schätzen Sie die Bedeutung von «Open Data» in unserer direkten Demokratie ein? Welche relevanten und offen online verfügbaren Schweizer Datenquellen kennen Sie? Und wo wünschen Sie sich mehr?

Veröffentlicht in Open Content, Vorstoss | Kommentieren

Open Source ist keine Glaubensfrage

Artikel im Open Source Special der Netzwoche 2010/12 (PDF) von Dr. Matthias Stürmer, Vorstandsmitglied der Swiss Open Systems User Group /ch/open

Obwohl Informatik durchaus Glaubenssache sein kann, ist der strategisch geplante Einsatz von Open-Source-Software ein langfristig vorteilhafter Entscheid. Dies hilft dann auch, das Thema Open Source wieder auf einer pragmatischen und lösungsorientierten Ebene zu diskutieren.

Positionierung ausgewählter Firmen und öffentlicher Institutionen auf der Open-Source-Adoption-Matrix

Positionierung ausgewählter Firmen und öffentlicher Institutionen auf der Open-Source-Adoption-Matrix

Sei es an Podiumsdiskussionen, in Reaktion auf politische Vorstösse oder bei Berichterstattungen in den Medien, Befürworter von freier Software beziehungsweise Open-Source-Software werden oft als «religiös» oder gar «fundamentalistisch» bezeichnet. Die Vermutung steht also im Raum: Ist Open Source eine Glaubensfrage? Es gibt berechtigte Gründe, dieser Frage zuzustimmen, benehmen sich doch einige Exponenten der Szene bewusst oder unbewusst als Prediger oder gar Religionsführer. Andererseits ist die entsprechende Terminologieübernahme aus der Religion in die Informatik nicht nur Open-Source-Befürwortern vorenthalten: Auch Apple, Microsoft und viele weitere Grossunternehmen haben ihre eigenen, hochqualifizierten «Technology Evangelists», die über die Produkte und Standards der eigenen Firma informieren und sie anpreisen. Überzeugungen zu vermitteln und Meinungen zu prägen scheinen in der Informatik zentral zu sein.

Vier Argumente, dass Informatik Glaubenssache ist

Dies ist auch nicht weiter erstaunlich, bedenkt man die grosse Tragweite einer grundlegenden Plattformwahl und den darauf folgenden «Sunk Costs». Entscheidet sich nach (hoffentlich) eingehender Evaluation eine Organisation endlich für ein bestimmtes Produkt, einen Softwarelieferanten, eine Entwicklungssprache etc., dann tut sie gut daran, alle Mitarbeitenden intensiv auf der neuen Plattform zu schulen, die neue Software eng in die Businessprozesse zu integrieren, passende Komplementärprodukte zu beschaffen und weitere Zusatzinvestitionen in die Plattform zu tätigen, damit die Neubeschaffung dereinst auch tatsächlich als Erfolg gewertet werden kann.

Wie aber ist dieser Erfolg definiert und wie stellt man ihn fest? Die Unschärfe der Erfolgsmessung von IT-Projekten stellt ein zweiter Grund dar, weshalb Technologieentscheide oft Glaubenssache sind. Informatikausgaben sind stets langfristige Investitionen, deren direkten und indirekten Nutzen nur schwer gemessen werden kann. Zudem spielen neben den technischen Aspekten oft die organisatorischen Herausforderungen eine noch viel grössere Rolle in Bezug auf den Erfolg eines Informatikprojekts. So bleibt der Einfluss eines Plattformentscheides auf den Gesamterfolg von solchen Projekten meist ungewiss.

Ein dritter Grund, weshalb Informationstechnologien oft Glaubenskriegen ausgesetzt sind, ist wohl die Tatsache, dass in gewissen Sektoren mehrere ähnliche Lösungen zur Verfügung stehen. Schaut man beispielsweise die heutige CMS-Landschaft an, so können erfahrene Softwareentwickler mit «ihrem CMS» wohl jede technische Herausforderung lösen. Dasselbe gilt für moderne Programmiersprachen oder gar bei der beliebten Microsoft-Office- versus Open-Office.org-Diskussion.

Und ein vierter Grund ist schliesslich, dass wir alle emotionalen Wesen sind und gewisse Technologien und die Menschen und Organisationen dahinter mehr oder eben weniger mögen. Nicht von ungefähr drücken beispielsweise viele Apple-Fans ihren Gadgets wohl höhere Gefühle aus als den eigenen Ehepartnern gegenüber. Selbstverständlich wissen das auch die jeweiligen Firmen, schliesslich geben sie jährlich mehrere Milliarden aus für Marketing und Werbung – oft doppelt so viel wie für die Forschung und Entwicklung der eigentlichen Technologien. Dennoch werden die emotionalen Faktoren bei gewöhnlichen Informatikprojekten zuweilen auf fatale Weise vernachlässigt.

Definition von Open-Source-Software

Warum sollte nun ausgerechnet Open Source keine Glaubenssache sein? Dazu bedarf es zuerst einem klaren Verständnis, was Open Source ist – und was nicht. Open Source im eigentlichen Sinn bezeichnet ausschliesslich die Lizenzart einer Software. Zurzeit sind es exakt 66 Lizenzen, die von der Open-Source-Initiative (OSI) die Open-Source-Definition erfüllen. Wichtig zu wissen ist dabei, dass meist zwischen zwei Sorten von Lizenzen unterschieden wird, der GNU General Public License (GPL) und allen anderen Open-Source-Lizenzen. Die GPL ist die seit jeher am häufigsten eingesetzte Open-Source-Lizenz. Sie wurde 1989 von Richard Stallman, dem Gründer der Free Software Foundation, geschrieben und ist unterdessen in der dritten Version erschienen. Kennzeichnend an dieser spezifischen Lizenz ist der sogenannte Copyleft-Mechanismus, der verursacht, dass beim Softwarevertrieb sämtliche Verbesserungen einer GPL-lizenzierten Software wiederum unter der GPL veröffentlicht werden müssen. Dieser Effekt wird auch als «viral» bezeichnet, da er alle auf einer GPL-lizenzierten Software eingebundenen Erweiterungen ebenfalls zur Veröffentlichung unter der GPL zwingt. Anders verhält es sich bei den meisten anderen Open-Source-Lizenzen wie der Apache License, der Berkeley-Software-Distribution-Lizenz oder der Mozilla Public License. Auch bei derartig lizenzierten Produkten ist der Quellcode einsehbar, er kann jedoch mehr oder weniger ungehindert in proprietäre Produkte eingebaut werden.

Ob die GPL oder Open Source generell nun gut oder schlecht ist, ist keine Glaubensfrage, sondern die freie Entscheidung des Urhebers der Software. Manche Urheber wählen sogar zwei unterschiedliche Lizenzen, unter denen sie ihre Software veröffentlichen. Das wird dann Dual Licensing genannt und kommt bei MySQL, OpenOffice.org, Alfresco und vielen anderen Produkten zu Anwendung. Wichtig ist auch zu erkennen, dass Open Source kein Geschäftsmodell, keine spezifische Technologie oder keine spezielle Softwareplattform ist. Es handelt sich lediglich um die Regelungen der Softwarelizenz. Damit stellt die Beschaffung von Open-Source-Software auch keine Diskriminierung gegenüber bestimmten Anbietern oder Produkten dar. Denn faktisch kann jeder Besitzer von Software, sei es nun eine Firma oder eine öffentliche Institution, von heute auf morgen seine bisher proprietäre Software unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlichen und hat damit ein Stück Open-Source-Software geschaffen.

Bloss, dieser Entscheid ist verständlicherweise nicht immer im Interesse des Softwareherstellers. Denn wie die Open-Source-Definition der OSI in Paragraph 1 besagt, kann die Software von nun an kostenlos kopiert werden, es darf keine Lizenzgebühr mehr für die Software verlangt werden – typischerweise der Kernbestandteil des Geschäftsmodells mit proprietärer Software. Aber Open-Source-Software ist weit mehr als Gratis-Software: Die folgenden Paragraphen der Open-Source-Definition beschreiben, dass der vollständige Quellcode der Software verfügbar sein muss und Änderungen am Source Code vorgenommen werden dürfen. Der Bezügerin der Software werden somit vorteilhafte Optionen gewährt, unter denen sie die Software nutzen und weiterentwickeln kann. Oder um die Terminologie der Free Software Foundation aufzunehmen: Die Anwenderin erhält die Freiheit, die besagte Software zu benutzen, zu studieren, weiterzugeben und zu verändern.

Warum Open Source keine Glaubensfrage ist

Nun angenommen, es stehen zwei Softwarelösungen zur Auswahl, die dieselben Funktionen erfüllen, die gleichen Sicherheits- und Performance-Bedingungen erfüllen, auch beide auf gleiche Weise bedient werden und für beide potente Organisationen Garantien und Wartung anbieten. Der einzige Unterschied besteht in der Lizenz der zwei Produkte. Die eine Software bleibt verschlossen im Besitz eines Softwareherstellers, also proprietäre Software, die andere ist unter einer Open-Source-Lizenz veröffentlicht.

Abgeleitet durch die vorherigen Erläuterungen wird offensichtlich, dass der Entscheid für die Open-Source-Variante faktisch vorteilhafter ist. Abgesehen vom Produkt oder Hersteller bietet eine Open-Source-Lizenz objektiv mehr Optionen als die Lizenzen proprietärer Produkte. Diese Wahl ist keine Glaubenssache, es eine rationale Entscheidung für das Open-Source-Produkt, weil es die besseren Lizenzbedingungen anbietet.

Subjektiv ist und bleibt die Diskussion bei den Eigenschaften des Produkts, da es ja bekanntlich keine absolut identischen Open-Source-Alternativen zu proprietären Produkten gibt. Spätestens bei der Usability scheiden sich die Geister garantiert. Noch stärker polarisiert die jeweilige Herstellerin, die hinter der Software steht. Ist die Firma tatsächlich so wirtschaftlich erfolgreich, kompetent und zuverlässig, wie sie sich anpreist? Und weiter werden heutige Systeme selten auf der grünen Wiese gebaut, sondern stehen in Abhängigkeiten zu etablierten, oftmals proprietären Plattformen, die die Integration von Open-Source-Technologien erschweren. Dies können alles Gründe sein, weshalb gegen den Einsatz von Open Source entschieden wird – oftmals leider zu Recht, weil aktuelle Sachzwänge keine Wahl zulassen.

Open-Source-Strategie als Ausweg aus der Sackgasse

Als Weg aus diesem Korsett bietet sich die Festlegung und konsequente Umsetzung einer Open-Source-Strategie an. Damit soll in Zukunft möglich werden, was heute nicht realistisch ist: die freie Technologiewahl. Ausgangslage für die Strategieformulierung bildet die Analyse der Ist-Situation beispielsweise mittels der Positionierung auf der Open-Source-Adoption-Matrix. Dabei kennzeichnet die vertikale Achse die Umsetzung des Open Source Gedankens und die horizontale Achse den strategischen Stellenwert von Software in der Organisation. Auf dieser Fläche können nun anhand zu definierender Kriterien Firmen und öffentliche Institutionen beziehungsweise deren Softwarelösungen positioniert werden. In einem zweiten Schritt werden die Soll-Positionen festgelegt, wo sich die Firmen beziehungsweise ihre jeweiligen Softwareplattformen in 5 bis 10 Jahren befinden sollen. Und im dritten Schritt wird anhand der Open-Source-Strategie definiert, wie diese Veränderung langfristig erreicht werden kann.

Die Formulierung derartiger Open-Source-Strategien ist bei zahlreichen Organisationen im Gange. So hat der Kanton Basel-Stadt im Februar 2010 sein Strategiepapier abgesegnet und veröffentlicht, sodass damit ein gutes Beispiel frei verfügbar ist. Und jüngst hat Educa.ch, das Schweizer Medieninstitut für Bildung und Kultur, sich deutlich für den verstärkten Einsatz von Open-Source-Software an Schulen ausgesprochen. Gleichzeitig setzen auch Firmen wie Manor oder die Mobiliar-Versicherung strategisch auf Open-Source-Software und haben ihre entsprechenden Strategien an der letzten Open Expo im März 2010 vorgestellt.

Diese Entwicklungen aus der Privatwirtschaft und öffentlichen Hand zeigen auf, dass die Vorteile des langfristigen, gut geplanten Einsatzes von Open-Source-Software erkannt wurden. Und sie helfen auch mit, die zuweilen religiös angehauchte Diskussion rund um Open-Source-Software wieder auf eine pragmatische, lösungsorientierte Ebene herunterzuholen – dort wo die Informatik ja immer schon den Anspruch hatte zu sein.

Veröffentlicht in Business, Kt. Basel-Stadt | 3 Kommentare

Bundesverwaltungsgericht veranlasst öffentliche Beratung im Beschwerdefall gegen die freihändige 42-Millionen-Vergabe an Microsoft

MEDIENMITTEILUNG DER BESCHWERDEFÜHRER (PDF | ODF | DOC)

Zürich, 15. Juni 2010

Der Beschwerdefall gegen die freihändige Vergabe des 42-Millionen-Auftrags an Microsoft gerät in Bewegung. Das Gericht teilt mit, dass am Dienstag, 6. Juli 2010 in Bern eine öffentliche, mündliche Beratung der fünf Richter zur Eintretensfrage stattfindet und anschliessend der Entscheid über die Legitimation der Beschwerdeführer getroffen und mitgeteilt wird.

Über ein Jahr ist es her, seit am 20. Mai 2009 zahlreiche Open Source Dienstleister gegen die nicht öffentlich ausgeschriebene Beschaffung eines 42-Millionen-Auftrags an Microsoft Beschwerde eingereicht haben. Nach eingehendem Schriftenwechsel und gescheiterten Vergleichsverhandlungen steht nun mit dem Gerichtstermin ein nächster wichtiger Meilenstein im Verfahren an. Die Richterinnen und Richter werden entscheiden, ob die Beschwerdeführer aufgrund ihres Dienstleistungsangebots legitimiert sind Beschwerde einzureichen. Zur öffentlichen Urteilsberatung am Dienstag, 6. Juli 2010 um 9.00 Uhr bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung, Schwarztorstrasse 50, Bern im Sitzungszimmer 44 sind unter anderem die am Bundesverwaltungsgericht akkreditierten Journalisten eingeladen.

Die Beschwerdeführer begrüssen diesen Schritt zu Offenheit und Transparenz im Gerichtsverfahren und hoffen auf eine positive Entscheidung des Gerichts. Dass Open Source Dienstleister sehr wohl legitimiert sein können Beschwerde in einem freihändigen Beschaffungsprozess einzureichen, hat diesen Monat ein Gerichtsentscheid in Kanada gezeigt. Mehr noch, der Cour Supérieure du Québec hat entschieden, dass die dortigen Behörden rechtswidrig eine Auftragsvergabe ohne öffentliche Ausschreibung an Microsoft vergeben hatten. Das Gericht akzeptierte die Argumentation nicht, dass keine valablen Alternativen zur Verfügung standen, sondern zeigte auf, dass die Eignung eines Angebots für eine spezifische Situation eben genau mittels einer öffentlichen und offen gestalteten Ausschreibung zu prüfen gewesen wäre. Ähnlich wie in der Schweiz hatte es auch in Kanada die Verwaltung versäumt, vor der freihändigen Vergabe eine ernsthafte Abklärung der Angebote am Markt vorzunehmen. Der Cour Supérieure du Québec hat zudem den Vorwand verworfen, dass es sich beim Erwerb der Rechte für eine Migration von Windows 2000 auf Windows Vista um ein blosses Update handle. Weitere Informationen zum Fall in Québec sind im aktuellen Eintrag des Blogs der Parlamentarischen Gruppe Digitale Nachhaltigkeit zu finden.

Medienreaktionen

Veröffentlicht in Bundesverwaltung, Juristisches, Öffentliche Beschaffung, Presse | Kommentieren

Bröckelnde Bastion: Kanadisches Gericht verurteilt Windows-Einkauf ohne Ausschreibung

Château Frontenac in Vieux-Québec
Château Frontenac in Quebec City, Quelle Wikipedia

Das bekannte Beschwerdeverfahren am Bundesverwaltungsgericht findet nicht im luftleeren Raum statt. Weltweit beschäftigen sich auch andere Verwaltungen und Gerichte mit der Open Source Beschaffungs- oder eben Beschaffungs-Ausschluss-Frage.

Aktuell erreicht uns ein brisantes Urteil aus Kanada, welches in einem ähnlich gelagerten Fall klar zu entscheiden hatte: die öffentliche Régie des rentes du Québec kaufte 2006 für über 800’000 CHF Microsoft Windows Lizenzen – ohne offene Ausschreibung. Der Cour Supérieure du Québec hat diese Praxis nun am 3. Juni 2010 als klar rechtswidrig gebrandmarkt.

In einer ersten Lektüre des schriftlichen Urteils (PDF, französisch) fallen die folgenden Punkte auf:

  1. Die Verwaltung konnte auf keine Art und Weise darlegen, weshalb wie von ihr angeführt keine andere Lösung in Frage komme. Das Gericht akzeptierte die vorgebrachten Argumente (z.B. allfällige Migrationskosten) klar nicht als die vom Gesetz verlangte ernsthafte, detaillierte und dokumentierte Abklärung der Angebote am Markt.
  2. Die durch die Verwaltung durchgeführte “intra-brand” Ausschreibung, d.h. das Einholen von Offerten verschiedener Microsoft-Reseller, befand das Gericht aus gleichem Grund für regelwidrig. Die Einschränkung auf ein spezifisches technisches Produkt anstatt der Beschaffung einer Lösung für einen geschäftlichen Bedarf entbehrte jeglicher juristischen Grundlage.
  3. Die Beschwerdeführerin, die rund 25 Personen starke Open Source Anbieterin Savoir-faire Linux, sei, so führte die von der Firma Microsoft im Prozess unterstützte Verwaltungsstelle an, nicht zu einer Beschwerde legitimiert, da sie ja nicht geschädigt worden sei – eine Alternative hätte diese ja bestimmt nicht anbieten können. Das Gericht folgte auch dieser Argumentation nicht und fügte an, die Eignung eines Angebots für eine spezifische Situation sei am besten eben genau mit einer öffentlichen und offen gestalteten Ausschreibung zu prüfen.

Es bestehen dabei offensichtlich in einigen Bereichen Parallelen zum Fall in der Schweiz. Auch hierzulande wurde bekanntermassen versucht, den teilweise kleineren Open Source Unternehmen die Beschwerdeberechtigung abzusprechen und diese als Störenfriede zu diskreditieren. Solcherlei Taktik erteilte man in Kanada eine eindeutige Absage.

Cyrille Béraud von Savoir-faire Linux widmete den Erfolg der Jugend von Québec und kommentierte in seinem Blog den Entscheid wie folgt:

«Der Jugend sage ich: euch gehört die Welt.

Sie gehört nicht den Konzernen. Sie gehört nicht den Funktionören. Sie gehört nicht den Staaten, die vergessen hatten, dass sie zuallererst im Dienste der Gesellschaft stehen.

Ich sage auch, dass man mit Werten Wohlstand schafft. Und Wohlstand ohne Werte ist bloss Plünderei.»

Ob sich für die Situation in der Schweiz rechtliche Rückschlüsse ziehen lassen, müssen Juristen entscheiden. Bezeichnend allerdings ist der globale Trend, der immer klarer gegen das bestehende Desktop-Monopol spricht, gegen ungesunde strategische Abhängigkeiten in der IT und gegen die Fortsetzung einer intransparenten Beschaffungspraxis, wie wir sie in der Schweiz nur zu gut kennen.

Weitere Quellen zum Beschaffungsfall in Kanada

Medienreaktionen

Veröffentlicht in Bundesverwaltung, Juristisches, Microsoft, Öffentliche Beschaffung | Kommentieren
  • Abonnieren